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Missbräuchliche Verwendung von Kreditkarten (Art.8)

  • 3 Personenverhältnis
  • unterschriftsloses Verfahren
  • einfache Stornierung

Eines der Haupthindernisse bei der Nutzung des E-Commerce ist immer noch das Risiko bei der Zahlung. Einerseits hat in Europa die Kreditkarte noch nicht die Verbreitung gefunden wie in Amerika, andererseits schrecken immer wieder Meldungen über Kreditkartenbetrug im Internet den Konsumenten von der Nutzung dieser Zahlungsart ab. Andere Zahlungsverfahren sind zwar sicherer, aber auch kompliziert und vor allem uneinheitlich und verwirrend.
Mit dieser Bestimmung soll das Risiko des Konsumenten bei der Verwendung der Kreditkarte verringert werden. Er erhält damit die Möglichkeit, bei betrügerischer Verwendung seiner Zahlungskarte die Stornierung einer Zahlung zu erreichen. Es genügt eine einfache Mitteilung des Karteninhabers an den Kartenaussteller, dass er eine bestimmte Zahlungsanweisung nicht getätigt hat. Da Zahlungen im Internet im "unterschriftslosen Verfahren" erfolgen, kann das Gegenteil nicht bewiesen werden und der Kartenaussteller muss daher die Rückbelastung durchführen. Allerdings bleiben auch hier allfällige Schadenersatzansprüche aus dem Verhältnis zwischen Aussteller und Inhaber ausgeklammert. 

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