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III. Der Verbraucherschutz in der EuGVVO

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, Abl 2001, L 12/1

  • Sie löst in ihrem Anwendungsgebiet (EU-Länder mit Ausnahme von Dänemark) das EuGVÜ (Europäisches Gerichtsstandsübereinkommen) und das LGVÜ (Lugano-Übereinkommen) ab. 

  • Sie ist am 1.3.2002 in Kraft getreten, 

  • ist direkt (ohne nationale Umsetzung) anwendbar und 

  • enthält in Art. 15 bis 17 einen besonderen Gerichtsstand für Verbraucher.


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