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Diensteanbieter Wo finde ich was?
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Die Haftung der Diensteanbieter

Dieses Kapitel verdankt seine Entstehung einem spektakulären Prozess. 1998 wurde der Verantwortliche des Internetserviceproviders Compuserve Deutschland Felix Bruno Somm vom Amtsgericht München wegen Beteiligung an der Verbreitung jugendgefährdender Schriften verurteilt; dies einfach deswegen, weil er es über seinen Dienst ermöglicht hat, dass über das Internet in Deutschland verbotene Pornographie zugänglich wird. Dieses Urteil wurde zwar später vom Landgericht München aufgehoben, die Debatte über die Verantwortlichkeit von Internetprovidern war aber eröffnet.

Mittlerweile gibt es erste gesetzliche Regelungen und Entscheidungen, man kann aber noch lange nicht von einer gesicherten Rechtslage ausgehen. Die Problematik hat sich mittlerweile vor allem in das Zivilrecht verlagert. Hier geht es um die Frage, inwieweit Diensteanbieter (es sind auch Website-, Foren- und Gästebuch-Betreiber betroffen) als Gehilfen der eigentlichen Täter zur Haftung herangezogen werden können. Das ist für die Kläger nicht nur in jenen Fällen von Interesse, wo die eigentlichen Täter außerhalb der eigenen Rechtssphäre, etwa in einem "off justice" Inselreich, sitzen, sondern auch in jenen, wo von diesen voraussichtlich kein Kostenersatz zu bekommen ist. Vor allem geht es aber auch darum, schnell zum Ziel zu kommen, das primär in der Beseitigung des betreffenden Inhaltes besteht, und nicht langwierige Prozesse führen zu müssen, um den Inhalt zu beseitigen. Wenn nämlich den Diensteanbietern eine Haftung droht, müssen sie von sich aus tätig werden, um diese Haftung abzuwenden.

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