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Power-shopping oder Co-shopping

Einführung   -   Entscheidungen

letzte Änderung 19.1.2004

Einführung

Das Power- oder Co-Shopping hat sich zu einer Variante des Online-Einkaufs entwickelt, die im Internet von mehreren Unternehmen angeboten wird. Käufer schließen sich dabei zu Gruppen zusammen, die Mengenrabatte eingeräumt bekommen. Je mehr Käufer sich finden, desto billiger wird das Produkt. Diese Rabatte stoßen jedoch bei Konkurrenten und Kontrollbehörden auf Widerstand. Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstreits ist das im internationalen Vergleich eng gehaltene deutsche Rabatt- und Wettbewerbsrecht (übertriebene Lockangebote). Das deutsche Rabattgesetz wurde aber mittlerweile aufgehoben; es tritt mit 1.8.2001 außer Kraft ( pte-Artikel).

Trotzdem erzielen Anbieter enorme Wachstumsraten, so etwa LetsBuyIt.com mit mittlerweile einer Million Co-Shoppern - siehe pte-Artikel.

Entscheidungen:

"powershopping": Urteil des OLG Köln vom 1.6.2001 - 6 U 204/00 (33 O 180/00 LG Köln)

Urteil LG Köln bestätigt; Frist für Umstellung eingeräumt.

"powershopping":Urteil LG Köln vom 10.10.2000, 33 O 180/00
Das sog. Powershopping im Internet, bei dem die Höhe des Kaufpreises von der Zahl der abgegebenen Kaufangebote abhängt, verstößt gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens

 

"kartenfuchs.de": LG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2000

Als "Co-driving" könnte man einen Fall bezeichnen, den das LG Frankfurt im Provisorialverfahren entschieden hat. Die Bahn wollte untersagen lassen, dass über die Website des Kartenfuchs Menschen zu Reisegruppen zusammengeführt werden, die dadurch günstige Gruppentarife nutzen können; der Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung wurde abgewiesen;

 

Co-Shopping: Urteil LG Hamburg vom 13.10.2000

Mit dem Urteil wurde LetsBuyIt.com dieses Modell untersagt. Einige Tage vorher Urteil gegen Primus-Online.

 

"powershopping": Urteil des LG Köln vom 25.11.1999, 31 O 990/99

Das sog. Powershopping im Internet, bei dem die Höhe des Kaufpreises von der Zahl der abgegebenen Kaufangebote abhängt, verstößt gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens, da damit primär intendiert ist, die Spiellust und das Streben des Verbrauchers nach Gewinn auszunutzen.

 

"powershopping": Urteil des Hanseatischen OLG vom 18. 11.1999, 3 U 230/99

Der Zusammenschluss von Käufergruppen im Internet, mit dem eine Minderung des Kaufpreises erreicht werden soll, das sog. "Powershopping", verstößt gegen das Rabattgesetz.

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