Dass der Link keine urheberrechtliche Verwertungshandlung ist, heißt aber noch nicht, dass das visuelle Ergebnis eines Linkes, nämlich die Darstellung am Bildschirm des Internet-Users, nicht doch urheberrechtliche Relevanz haben kann. Wird das fremde Werk so dargestellt wie es veröffentlicht wurde, scheiden urheberrechtliche Anknüpfungspunkte aus; wird aber das Werk
kommt eine Verletzung des Werkschutzes nach § 21 UrhG im Sinne einer unzulässigen Werkveränderung oder Bearbeitung in Betracht.
Bei der Beurteilung der Veränderung der Webseite durch den zwischengeschalteten Link ist aber zu beachten, dass die Darstellung von Webseiten rein optisch sehr unterschiedlich ausfällt, je nach dem, welchen Browser man verwendet. Was angezeigt wird, hängt nicht nur vom Typ des Browsers ab, sondern vor allem von dessen Alter und dessen Einstellungen. So sind beispielsweise immer noch Browser im Einsatz, die keine Frames darstellen können und die Sicherheitseinstellungen vieler User lassen die Ausführung von Skripts oder Applets nicht zu, die viele Webseiten zur Anzeige oder Navigation verwenden. Der Werkersteller, der im Internet veröffentlicht, muss sich dieser Dinge bewusst sein und damit rechnen, dass seine Inhalte sehr unterschiedlich ans Ziel kommen. Insbesondere muss er sich auch bewusst sein, dass, wenn er Frames verwendet, jeder einzelne Frame im Internet als eigenständiges Werk angesehen wird und seine zusammengesetzte Frame-Seite beim User u.U. nicht so ankommt. Problematisch ist es aber jedenfalls, fremde Werke in ein eigenes Frame-Set oder überhaupt mittels Inline-Link einzufügen. Über die Einordnung des Linkes oder auch des sichtbaren Ergebnisses des Linkes unter das Urheberrecht wird sicher noch viel diskutiert werden. Nach meiner Meinung kann jedenfalls das Linken an sich als reines Verweisen auf eine andere Seite grundsätzlich keinen Urheberrechtsverstoß begründen. Auf jede Seite, die im Internet veröffentlicht ist, darf gelinkt werden; sie darf aber ohne Zustimmung des Urhebers in der Regel nicht ununterscheidbar mit eigenen Inhalten vermischt werden. |