Tour de Link

7.4.4 Untersagung von Links

Es kommt gelegentlich vor, dass jemand nicht mit Links auf seine Seiten einverstanden ist. Ein aufsehenerregender Fall war etwa der der Firma Meteodata (siehe dazu), die Links auf ihre frei zugänglichen Wetterseiten untersagen wollte. Ein solches Verhalten ist ein Widerspruch in sich. Ein Verbot ist meines Erachtens nach wirkungslos. Entweder eine Seite ist öffentlich zugänglich, dann muss sie es für jeden sein, oder der Zugang wird von vorneherein auf registrierte User beschränkt, dann kann nach beliebigen Kriterien ausgewählt werden, wer zugelassen wir. Selbstverständlich dürfen auf eine zugangsbeschränkte Seite keine Links gelegt werden, die die Zugangsbeschränkung umgehen.

Hier wird von manchen argumentiert, dass es Website-Betreibern freistehen müsse, bestimmte Personen von der Nutzung ihres Angebotes auszuschließen und etwa Links von rechtsradikalen Seiten auf die eigenen Seiten zurückzuweisen. Eine solche Vorgehensweise ist aber nicht begründbar. Schließlich kann der Designer eines Plakats auch nicht anordnen, dass die Personen A und B nicht auf die Plakatwand schauen dürfen. Ebenso kann nicht dagegen vorgegangen werden, dass rechts- oder linksradikale Kreise in ihrem Medium für ein Werk Werbung betreiben, auch wenn dies vielleicht dem Autor nicht angenehm ist. Genauso wenig kann aber gegen einen korrekten Link vorgegangen werden.

Selbst wenn man annehmen würde, dass ein Anbieter im Internet Links auf seine Seiten untersagen könnte, stellt sich die Frage, wie er das machen kann. Ein Hinweis in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für einen Linksetzer wirkungslos, weil es sich dabei um standardisierte Vertragsbedingungen handelt, ein Linksetzer aber keinen Vertrag abschließt. Selbst ein deutlicher Hinweis auf der Homepage muss dem Linksetzer nicht zur Kenntnis kommen, weil der Linksetzer den Link häufig von einer dritten Seite oder einer Suchmaschine übernimmt und dazu nicht unbedingt die Homepage dieser Website studiert. Es bliebe daher nur eine direkte Aufforderung, einen bereits gesetzen Link zu entfernen. Einer solchen (höflichen) Aufforderung sollte man sich nicht verschließen, selbst wenn ihr rechtlicher Gehalt fragwürdig ist.

Wie schützt man entgeltliche Angebote vor Links?

Wenn bestimmte Seiten im Internet nur gegen Entgelt angeboten werden sollen, sollte der Zugang beschränkt werden. Zahlreiche Online-Medien gehen bereits diesen Weg. Der Zugang lässt sich damit auf registrierte Kunden einschränken. Auf solche Weise ließe sich auch das Problem mit den Wetterkarten lösen: Der Wetterdienstleister bietet entweder nur mehr eine Probekarte öffentlich an und den Rest nur mehr auf einer geschlossenen Website oder er schließt technisch alle Links aus (siehe etwa), außer die der zahlenden Kunden; auf diese Weise kann der Link von einem Dritten auch nicht bei einem Kunden übernommen werden. Zusätzlich sollte noch die Anzeige der Adresse unterdrückt werden.

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