Tour de Link

7.6.2 Kritik

Die Entscheidung jobmonitor hat in der Literatur zu vielen kritischen Äußerungen geführt, die hier noch auszugsweise wiedergegeben werden, obwohl die verallgemeinernde Aussage der Entscheidung zur Linkhaftung mittlerweile durch das Inkrafttreten des E-Commerce-Gesetzes gegenstandslos geworden ist.

Thiele meint in seinen Anmerkungen zu "jobmonitor.com", dass durch diese Entscheidung eine regelmäßige, am besten tägliche - Kontrolle der Inhalte von verlinkten Websites für jeden Webmaster in Österreich unabdingbar geworden sei. 

Dem muss deutlich widersprochen werden. Abgesehen davon, dass dies eine, an die Grenze der Unmöglichkeit reichende, Unzumutbarkeit darstellen wurde, wenn man bedenkt, dass eine durchschnittliche Website hunderte Links enthält und die gelinkten Seiten auch einen größeren Umfang haben können, ist dies auch rechtlich nicht aus der OGH-Entscheidung ableitbar. Die Entscheidung befasst sich mit einem eindeutigen Fall, bei dem die Verlinkung bewusst mit dem Ziel der Integration des "fremden" Inhaltes erfolgt ist. Austropersonal wollte sich das Angebot auf "jobmonitor.com" zu eigen machen (möglicherweise war es sogar ein eigenes, ausgelagertes Angebot). 

Laga verweist in seiner Anmerkung zu jobmonitor.com auch zutreffend darauf hin, dass sich der OGH zwar mehrmals auf eine deutsche Veröffentlichung von Plass bezieht, tatsächlich aber dessen Unterscheidungen nicht übernimmt.

Rötzer verweist in seinem Artikel "Haftbar für Inhalte auf einer verlinkten fremden Website" darauf, dass sich der OGH zwar ausdücklich auf "die in der deutschen Diskussion erzielten Ergebnisse" beziehe, nach § 5 Abs. 2 TDG aber die Haftung für Links eingeschränkt sei auf "positive Kenntnis der Rechtsverletzung auf der verlinkten Website und Zumutbarkeit der Entfernung". Wenn der OGH seine allgemeinen Ausführungen so versteht, ist dem nichts mehr hinzuzufügen.

Die Kritik an der OGH-Entscheidung war auch nicht auf den deutschsprachigen Raum beschränkt. So findet sich in der Online Zeitschrift "The l.i.n.k." aus Luxemburg Mai/Juni 2001 folgende Stellungnahme:

"The decision was heavily criticised, since it is allegedly based on a fundamental misunderstanding of the functioning of the World Wide Web. Against the court’s opinion, it is very questionable whether the average user of the Internet identifies a link found on a specific web site as an integrative part of the services offered on such site".

 

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