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Newsletter Februar 2006

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da dies der erste Newsletter von Internet4jurists nach längerer Pause ist, habe ich die Themen des letzten Jahres für Sie zusammengefasst:

../news/aktuell72.htm

Der Newsletter hat pausiert, die Website ist aber auf dem aktuellen Stand, soweit dies bei dieser Materie überhaupt möglich ist.

Zu den Neuigkeiten aus den verschiedenen Rechtsbereichen:

*** E-Mail-Werbung ***

Am 1.3.2006 tritt eine Novelle des TKG in Kraft, die eine wesentliche Änderung beim Verbot der E-Mail-Werbung bringt. Gleich mehrere Beiträge befassen sich mit diesem Thema:

Spamverbot mit Augenzwinkern? ../news/aktuell58.htm

Aus für E-Mail-Werbung ../news/aktuell73.htm

Guter Spam - böser Spam ../news/aktuell74.htm.htm

Daneben gibt es auch eine neue Entscheidung des LG f. ZRS Graz zur derzeit noch geltenden Rechtslage:

../e-mail/e1.htm

 

*** Gesetze ***

Am 1.1.2006 ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz in Kraft getreten. Ich habe für Sie den wesentlichen Inhalt zusammengefasst und das Gesetz online

gestellt:

../news/aktuell75.htm

../gesetze/bg_vbvg01.htm

 

*** Änderungen auf Internet4jurists ***

Da das ursprüngliche Konzept von freiwilligen Nutzungskosten für die Website nicht auf Anklang gestoßen ist, habe ich mich entschlossen, Google-Adwords-Werbung in die Website einzubinden, damit wenigstens ein Teil der Unkosten abgedeckt werden. Ich erachte diese Werbung als noch am wenigsten störend und sie bringt auch durch die Themenbezogenheit wertvolle Hinweise für den Leser. Ich ersuche daher meine Leser diese Werbung wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Franz Schmidbauer

http://internet4jurists.at

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Impressum und Offenlegung

Medieninhaber und Herausgeber: Dr. Franz Schmidbauer, 5020 Salzburg, Alpenstraße 25/6,

E-Mail: franz@schmidbauer.at, Mobil 0676 5170057 Grundlegende Richtung: Internet4jurists ist ein unabhängiges Fachinformationsmedium. Neben der Vermittlung technischer Grundkenntnisse und der rechtlichen Vorschriften für das Internet werden Gesetzgebung und Judikatur im Zusammenhang mit dem Internet einer kritischen Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Grund- und Freiheitsrechte unterzogen.

Ziel ist die Schaffung von rechtlichen Lösungen, die den Besonderheiten des Internets gerecht werden, und die Förderung der Rechtssicherheit der neuen Medien.