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Das Internet4jurists Weblog 2007

Gedanken zum Themenkreis Internet und Recht

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2007-12-31   Jahresrückblick

Das Jahr 2007 war sehr abwechslungsreich. Höhepunkt im ersten Halbjahr war der 1. Öst. IT-Rechtstag. Dort habe ich zum Thema Diensteanbieterhaftung vorgetragen, das noch immer nicht gänzlich ausjudiziert ist. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wurde, nachdem ein zunächst vorliegender Entwurf von allen Seiten verrissen worden war, im Juni zunächst auf den Herbst verschoben. Im Juli schwappte dann auch die Diskussion über die Online-Durchsuchung (auch Bundes-Trojaner) auf Österreich über, der Innenminister wollte aber zunächst die Entwicklung in Deutschland abwarten.

Der Höhepunkt des zweiten Halbjahres war der Grundrechtstag bei der Ars Electronica unter dem Titel "Goodby Privacy". Wie wichtig die Wahrnehmung der Grundrechte unter den neuen technischen Möglichkeiten ist, zeigte sich dann gleich in der Folge. Es kam zu einer überraschenden Einigung der Regierungsparteien in Sachen Online-Durchsuchung; zu den Details der Umsetzung wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (Justiz- und Innenministerium) eingesetzt, die bis Frühjahr 2008 Ergebnisse liefern soll. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung hingegen, die in Deutschland zum Jahresende beschlossen wurde, wurde auf 2008 vertagt. Hingegen sorgte eine Erweiterung der Polizeibefugnisse im Sicherheitspolizeigesetz noch für Aufregung, vor allem, weil sie so überfallsartig eingebracht wurde, dass kaum jemand wusste, was da beschlossen wurde.

An einer anderen Front hat der Oberste Gerichtshof eine weise Entscheidung getroffen: er hat die Frage der zivilrechtlichen Auskunftspflicht, die der österreichische Gesetzgeber 2006 stillschweigend in das Urheberrechtsgesetz eingefügt hatte, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH vorgelegt. Ich würde mir für 2008 wünschen, dass das auch bezüglich der Frage der Haftungsbefreiung der Diensteanbieter gegenüber Unterlassungsansprüchen geschieht.

Persönlich hat mich Anfang Dezember das Pech erwischt. Eine Sekunde Unachtsamkeit mit dem Fahrrad hat ausgereicht und ich bin auf Monate enorm bei meiner Arbeit behindert. Man kann sich gar nicht vorstellen, wie umständlich das Leben wird, wenn man als Rechtshänder den rechten Arm nicht verwenden kann. Derzeit kann ich nur hoffen, dass alles wieder folgenlos ausheilt. Und so wünsche ich allen Lesern für das Jahr 2008 vor allem Gesundheit, alles andere wird sich dann schon geben.

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2007-11-06   Der, die, das E-Mail

Heißt es "das E-Mail" oder "die E-Mail", schreibt man das "E" groß oder klein? Fragen die gar nicht so leicht zu beantworten sind. Das zeigt aber, dass neue Technologien nicht nur juristisch, sondern auch sprachlich einige Zeit benötigen, bis sie selbstverständlich werden. Tatsächlich heißt es nach DUDEN "die E-Mail, nach dem Österreichischen Wörterbuch "das E-Mail" oder "die E-Mail". Ein seltsames Wort mit zwei Artikeln. Jedenfalls wird das "E" groß geschrieben (siehe auch E-Card, E-Musik, E-Gitarre, E-Piano, E-Orgel, E-Business, E-Commerce).

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2007-11-05   Vorratsdatenspeicherung verschoben

Nach einem Standard-Artikel soll die Vorratsdatenspeicherung in Österreich verschoben werden. Die Speicherung der Telefondaten soll Anfang 2008 beschlossen werden - strittig ist noch die Speicherdauer; die Speicherung der Internetdaten soll erst 2009 kommen. Außerdem soll die Regelung in die Strafprozessordnung (StPO) kommen. Somit sind wesentliche Kritikpunkte in meinem Artikel "Die Metamorphose der Auskunftspflicht" - siehe Untertitel "Die Rechtslage ab 2008", eingerückter Text, erfüllt (insbesondere Aufschub der Internetdaten und Regelung in StPO). Damit wurde auf jeden Fall Zeit gewonnen, um die Problematik sachlich aufarbeiten zu können. Vielleicht ist das auch eine Chance, dass sich auch in Österreich noch der Widerstand organisiert.

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2007-11-02   Log-Pause

In den letzten Monaten habe ich den Weblog ziemlich vernachlässigt. Dafür sind einige Artikel unter "Aktuelles" entstanden. Vor allem die Themen Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung haben mich ziemlich auf Trab gehalten. Ich werde nun versuchen, auch hier wieder häufiger Gedankensplitter zu posten.

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2007-06-30   Stellvertreterkriege

Beim 1. Österreichischen IT-Rechtstag (Programm) gab es auch eine Diskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Auffällig war dabei zunächst einmal die Besetzung des Podiums: Dr. Einzinger von der ISPA, MR Dr. Kotschy von der Datenschutzkommission, Dr. Schanda als Rechtsanwalt einer Verwertungsgesellschaft und Dr. Medwenitsch von der IFPI Austria. Wer fehlte, waren die zwei Gruppen, um die es eigentlich bei der kontroversiellen Auseinandersetzung geht: Die Terrorbekämpfer, wegen derer Nöte die Vorratsdatenspeicherung von der EU angeordnet worden ist, und die Bürgerrechtler, die gemeiniglich als Vertreter der Grundrechte auftreten. Trotzdem, oder vielleicht auch gerade deshalb, gerieten sich die Diskutanten unverzüglich in die Haare. Die beiden (!) Vertreter der Urheberindustrie kanzelten die ISPA und deren Mitglieder als finanzielle Nutznießer der Urheberrechtsverletzungen ab (Stichwort "wir spielen nicht auf, wir laden herunter" als quasi Anstiftung), und die Datenschützerin als Verbrecher-Schützerin (siehe dazu auch den IFPI-Artikel "Pervertiert der Datenschutz zum Täterschutz?"). Beide brächten sie die armen Urheber um ihr berechtigtes Entgelt. Umgekehrt wurde den Rechteverwertern vorgeworfen, dass sie aus Interessen der Gewinnmaximierung wegen ein paar Tauschbörsennutzer die Grundrechte aller Internetnutzer mit Füßen träten. In der Folge ging es ausschließlich um Tauschbörsen und Auskunftspflichten. Damit wurden die Ahnungen der Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, dass die eigentlich treibende Kraft dahinter weniger die Polizei und viel mehr die mächtige Musik- und Filmindustrie sei, wieder einmal bestätigt. Ich selbst habe es in meinem Artikel "Die Spitzelrichtlinie" als unseelige Allianz bezeichnet. Auch ich fühlte mich bestätigt.

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2007-06-06   Der Bock als Gärtner

"Piratenpartei ruft zu Demo gegen Vorratsdatenspeicherung auf". Wem kommen da nicht gewisse Gedanken? Wieder einmal nehmen sich die Falschen einer guten Sache an und schaden ihr damit mehr als sie ihr nützen. Nebenbei schadet sich diese "Partei" schon durch ihre Namensgebung selbst und zieht ihr nicht unberechtigtes Anliegen genau dorthin, wo es die Rechteverwerter haben wollen - in den Bereich der Kriminalität. Wenn aber jetzt "Verbrecher" zu einer Demo aufrufen, bekommt die Sache, für die sie sich engagieren, einen schalen Beigeschmack. Sie liefern sozusagen den guten Grund für die schlechte Sache. Nebenbei zeigt diese Reaktion aber auch auf, in welche Richtung die Vorratsdatenspeicherung abzugleiten droht. Bedroht fühlen sich die Urheberrechtsverletzer - und das nicht ungerechtfertigt, wenn man die Aktivitäten der Musikindustrie verfolgt. Den Terroristen, wegen denen angeblich die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde, kann sie herzlich egal sein. Es gibt genügend Ausweich- und Umgehungsmöglichkeiten. Im demokratiepolitischen Stacheldraht der Bürgerbespitzelung verheddern werden sich harmlose Bürger.

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2007-03-08   Virtuwelt

"Sony startet virtuelle Welt zur PS3" (ORF-Artikel vom 8.3.2007). Unübersehbar hat sich ein neuer Trend im Internet durchgesetzt. Die Leute tauchen ein in virtuelle Welten. Zunächst waren es noch Spiele-Communities von Online-Rollenspielen, mittlerweile wird aber das ganz normale Leben im Netz nachgeahmt. Sekundärwelten, wie Second Life, werden aufgebaut. Dort gestalten sich die Nutzer ihr Äußeres, ihren Typ, ihre Umgebung so, wie sie sie gerne hätten. Die Kommunikation erfolgt in Echtzeit, es werden virtuelle Existenzen aufgebaut, es gibt virtuelles Geld und manchmal wird sogar virtuelles Hab und Gut gegen echtes Geld gehandelt. Die Grenzen zwischen realer Welt und virtueller Welt verschwimmen bereits. Auch internationale Konzerne drängen in diese Welten, geht es doch darum, überall präsent zu sein, wo sich die Kunden aufhalten.

Noch ist der virtuelle Spaß getrübt durch schlechte Grafik und kleine Monitore, aber denken wir weiter. Wenn die Breitbandanschlüsse einmal wirklich breit genug sind, um die Massen an Daten zu transportieren um reale Darstellungen zu ermöglichen und wir wandfüllende Monitore oder Videobrillen mit realistischer Darstellung haben - und das ist nur eine Frage von wenigen Jahren - wird man im wahrsten Sinne des Wortes eintauchen können in die Parallelwelt. Mit dem Internet im heutigen Sinne wird das nur mehr wenig zu tun haben. Wir werden uns nicht mehr mit Tastatur und Maus abquälen, sondern wir werden einfach durch unsere Wahlwelt gehen und uns dort von hilfsbereiten Kunstfiguren mit Traumfigur und immer guter Laune die Informationen holen, die wir haben wollen: Beim Zeitungskiosk die Medien, in der Bar den Tratsch, auf der Uni und in den Bibliotheken das Wissen. Sicherlich wird auch die Rechtsberatung in virtuellen Anwaltsbüros möglich sein. Die Frage ist eigentlich weniger, wann das kommt, sondern wie der Mensch damit umgehen lernt. Werden wir dann alle schizophren? Wird diese Entwicklung zur Gefahr für die Menschheit oder birgt sie das Potential, die Fähigkeiten des Menschen auszuschöpfen? Es bleibt spannend.

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2007-02-28   Die unwissende Tauschbörsennutzerin

Vor kurzen erhielt Frau A einen Anwaltsbrief. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Dezember 2006 mehr als 2000 Musikstücke im Rahmen einer Tauschbörse im Internet zur Verfügung gestellt. Die Konsequenz: Unterfertigung einer Unterlassungserklärung und Zahlung von EUR 6.000,--, dann wolle man das gegen sie eingeleitete Strafverfahren einstellen. Nur: Frau A wusste nichts von einer Tauschbörse. Bis sie ihre Tochter fragte, die vor einigen Jahren ausgezogen war und ihr ihren Computer überlassen hatte, mit dem Frau A gelegentlich im Internet surfte. Tatsächlich hatte die Tochter Kazaa installiert und dieses Tauschbörsenprogramm lief immer im Hintergrund, wenn Frau A den Computer einschaltete und ins Internet ging. Auch wenn Frau A, die keine Ahnung davon hatte, selbst keine Songs aus dem Internet bezog, wurden jedenfalls die bereits auf dem Computer befindlichen Musikstücke im Rahmen der Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern angeboten. Und im Dezember stieß das Unternehmen auf diese Stücke, das die Verwertungsgesellschaft mit der Recherche beauftragt hatte. Über eine Strafanzeige gegen Unbekannt wurde Frau A als Inhaberin der IP-Adresse ausgeforscht und dem Anwalt gemeldet.

Frau A hat sofort reagiert, die Tauschbörse und alle Musikstücke löschen lassen und dem Anwalt eine Bestätigung darüber geschickt. Um eine Zahlung wird sie trotzdem nicht herumkommen, wobei ihr der Anwalt bei der Höhe entgegenkommen will. Frau A hätte zwar in einem Gerichtsverfahren (wegen zivilrechtlicher Unterlassung) Chancen ungeschoren davonzukommen, weil das Gericht in einem solchen Fall allenfalls die Wiederholungsgefahr verneinen würde, allerdings würde dies nur bedeuten, dass sich das Problem auf ihre Tochter verlagert und das wollte Frau A nicht. Ein teueres Lehrgeld ist es allemal. Darum traue keinem fremden Computer, wer weiß, was er so treibt!

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2007-02-18   DRM ist Verleitung zur Urheberrechtsverletzung

Wenn man als Konsument heute eine CD oder DVD kauft und man will sie auf dem PC abspielen - etwa, weil man die alten Abspielgeräte bereits durch einen zeitgemäßen Multimedia-Server ersetzt hat, stehen die Chancen, das sich das Ding ohne Probleme wiedergeben lässt, 50 zu 50 oder eher noch schlechter. Neuerdings werden auch klassische Werke von dieser Seuche erfasst. Nimmt man sich die Zeit und bringt die Scheibe in das Geschäft zurück, bekommt man einen Ersatz, der dann wieder nicht funktioniert. Wendet man sich an den Hersteller, etwa die Deutsche Grammophon, bekommt man nicht einmal eine Antwort. Lässt man nun die Möglichkeit außer Acht, sich das Stück aus dem Internet herunterzuladen, etwa weil die Qualität zu schlecht ist, bleibt nur mehr der Einsatz eines Crackprogrammes. Einmal installiert, ist man alle Sorgen mit Abspielproblemen lost. Außerdem lässt sich das Stück dann auch gleich problemlos auf die Serverfestplatte übertragen, was ja der Sinn eines Multimediaservers ist (nie wieder Hantieren mit empfindlichen Disks. Was lernt der mündige Konsument daraus? Ich überlasse die Antwort Ihnen selbst, sie könnte mir sonst als Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung ausgelegt werden, etwas wofür in Wirklichkeit die Musik- und Filmindustrie selbst verantwortlich ist. Und ich will das auch gar nicht. Gesetze sollen eingehalten werden. Ich will nur, dass endlich Schluss ist mit diesem Schwachsinn. Und unser Gesetzgeber unterstützt ihn auch noch (§ 90c UrhG), statt seine Bürger vor dieser Pflanzerei zu schützen. Gott sei Dank setzt bereits ein Umdenken ein.

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2007-02-15   Die Metamorphose des Datenschutzes

Der Datenschutz führte jahrzehntelang ein Stiefmütterchendasein. Auch unter Juristen nur vom Titel her bekannt, hatte er meist einen negativen Beigeschmack, diente er doch vorwiegend dazu, Transparenz in Ämtern zu verhindern, indem sich deren Träger mit dem Argument "wir würden ja gerne, aber leider ..." hinter dem kryptischen Begriff des Datenschutzes verschanzten. Daneben wird er als Verhinderer einer ordentlichen Sicherheitspolitik und der Wirtschaft wahrgenommen.

Es war absehbar, dass der Datenschutz mit den Möglichkeiten des Internets eine neue Bedeutung bekommen würde. Was wir aber jetzt beinahe täglich von den immer zahlreicher werdenden Datenschützern zu hören bekommen, geht weit über das eigentliche Datenschutzrecht hinaus. Der Datenschutz wandelt sich immer mehr zum allgemeinen Grundrechtsschutz. Das ist bis zu einem gewissen Grad erstaunlich. Datenschutz ist zwar auch ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht, aber eben nur eines von vielen. Tatsächlich geht es aber bei den Themen, für die sich nunmehr die Datenschützer engagieren, um den Schutz der Privatsphäre, des Kommunikationsgeheimnisses oder gar des Persönlichkeitsrechtes (z.B. Bildnisschutz). Der Grund dafür liegt ganz offensichtlich darin, dass es ansonsten keine Privatsphärenschützer, keine Kommunikationsgeheimnisschützer und keine Persönlichkeitsrechtsschützer gibt. Die Datenschützer füllen somit ein Vakuum aus. Das ist zunächst nicht unbedingt ein Vorteil für die anderen Grundrechte, wird doch damit der schlechte Ruf des Datenschutzes auf die anderen Grundrechte übertragen. Allerdings gibt es auch hier keinen besonders positiven Ruf zu verteidigen. Auch die Menschen, die offen für mehr Grundrechtsschutz eintreten, haben häufig einen Touch, der sie auf die Listen des Verfassungsschutzes bringt. Wenn schon nicht selbst kriminell, so doch Beschützer der Kriminellen, zumindest aber Querulanten, die die Behörden von Wichtigerem abhalten. Das ist ein sehr bedauerliches Bild der Grundrechte, das dringend einer Zurechtrückung bedarf. Der Grundrechtsschutz war noch nie so gefährdet wie heute. Das Problem ist: Bis das in das Bewusstsein der Mehrheit dringt, leben wir längst in einem Polizeistaat. Aber möglicherweise ist es so, dass Rechte gelegentlich entzogen werden müssen, damit ihr Wert wieder geschätzt wird. Die Selbstverständlichkeit, mit der wir bestimmte Dinge als gegeben voraussetzen, verhindert, dass wir ihre Bedeutung wahrnehmen.

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2007-01-29   Aufgebrachter Konsument knackt HD-Kopierschutz

Um die Jahreswende hat ein nur unter seinem Pseudonym muslix64 bekanntes Mitglied eines Diskussionsforums den HD-Kopierschutz AACS geknackt. Somit wird es in Kürze ein Programm geben, mit dem man, so wie dies bei CDs und DVDs schon lange der Fall ist, auch HD-Filme kopieren kann. Damit hat sich wieder einmal bewahrheitet, dass es letztlich keinen Kopierschutz gibt, der nicht innerhalb kürzester Zeit mit dem Computer geknackt werden könnte.

Ich bin wahrlich kein Freund von Raubkopien, ich halte aber den Einsatz derartiger Mittel aus Konsumentenschutzgründen für gerechtfertigt. Eigentlich bin ich der Meinung, dass alle Hersteller und Vertreiber derartiger kopiergeschützter Medien geklagt werden sollten, so wie das in anderen Ländern schön langsam auch geschieht. Die Klage gegen den iTunes-Kopierschutz von Apple kann aber nur ein Anfang sein. Es ist eine bodenlose Gemeinheit, wenn Quasi-Monopolisten Medien verkaufen, die nur auf ganz bestimmte Weise und mit ganz bestimmten Geräten abspielbar sind und von denen man nicht einmal eine Sicherungskopie anfertigen kann, geschweige denn, dass man sie auf dem Medienserver speichern kann, der über kurz oder lang alle Einzelabspielgeräte ablösen und das aufwändige Hantieren mit den empfindlichen Scheiben hinfällig werden lassen wird.

Die Musikindustrie dürfte mittlerweile eingesehen haben, dass der Kopierschutz eine Sackgasse war. Warum aber die Filmindustrie gerade bei HD-Filmen so eine Angst vor dem Kopieren hat, wo doch der gefürchtete Tausch über das Internet schon an der schieren Datenmenge scheitert, ist nur mit unersättlicher Geldgier erklärlich. Unverständlich ist auch, warum sich die Herstellerfirmen der Abspielgeräte das gefallen lassen. Aber offenbar wittern die auch noch das große Geschäft, weil man zum Abspielen der neuen Medien gleich die ganze Anlage auswechseln muss. Dass sich das die wenigsten Leute leisten können, diese aber sehr wohl einen Player und die neuen Medien kaufen würden, wenn sie einmal gesehen haben, wie ein HD-Film ausschaut, kann man sich offenbar nicht vorstellen. Oder könnte es vielleicht sein, dass man gar nicht will, dass die Leute HD-Filme kaufen, weil man mit den DVD-Filmen noch so gut verdient?

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2007-01-27   Ungemach für die Forenbetreiber

Vor kurzem hat der OGH den Betreiber eines Online-Gästebuches eines Tourismusverbandes verurteilt (6 Ob 178/04a), weil dort ein Gast einen Gastwirt kritisiert hatte. Kritisieren kann in Österreich gefährlich sein, wenn man nicht Jurist ist und die Rechtsprechung zum § 1330 ABGB genauestens kennt (in Wahrheit nutzt nicht einmal das, weil die Entscheidungen so einzelfallbezogen sind, dass man kaum vorhersagen kann, wie ein Verfahren ausgeht). Bisher betrafen solche Verfahren meist Politiker und Journalisten. Durch die Möglichkeiten des Internets weitet sich aber der Kreis potentieller Unterlassens-Beklagter auf jedermann aus, der sich im Internet äußert. Der betont lockere Umgangston Im Internet dürfte zu einem enormen Anstieg solcher Verfahren führen.

Dass die Täter selbst verfolgt werden, liegt in der Natur der Sache, wenn auch in vielen Fällen durch die rigide Auslegung des § 1330 das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ad absurdum geführt wird. Was die Sache aber für die Diensteanbieter im Internet so gefährlich macht, ist die weite Auslegung des Verbreiterbegriffes des § 1330 Abs. 2 ABGB. Normalerweise unterscheidet man zwischen dem eigentlichen Täter und dem Gehilfen, der in irgendeiner Weise zur Tat beiträgt. Nach ständiger Rechtsprechung des OGH haften Gehilfen nur, wenn sie die Handlung des Täters bewusst fördern. Zum Einschreiten sind sie nur verpflichtet, wenn die Rechtsverletzung für einen juristischen Laien offenkundig ist. Diese Rechtsprechung hat sich bisher als Glück für die Diensteanbieter erwiesen, eine Berufung auf die Haftungsfreistellungen war dadurch gar nicht mehr notwendig.

Hingegen wird derjenige, der an der Verbreitung einer kreditschädigenden Tatsache auch nur als technischer Verbreiter mitwirkt, als (Mit)Täter angesehen. Ob das vom Gesetz wirklich so gewollt ist, kann dahingestellt bleiben, die Judikatur scheint sich hier ziemlich festgefahren zu haben. Allerdings wird dann auf andere Weise versucht, besonders krasse Fälle von einer Haftung auszunehmen, indem die dem Gesetz fremden Kriterien der Zumutbarkeit und des Rechtsschutzbedürfnisses herangezogen werden.

Im gegenständlichen Fall hat der OGH den Gästebuchbetreiber verurteilt, weil er den bloßen Thread "Warnung vor dem Haus M***" (Name eines Gasthauses) nicht gleich gelöscht hat. Es geht aus dem Urteil nicht klar hervor, ob er verurteilt wurde, weil er sich mit der Löschung eine Woche Zeit gelassen hat (was auch ECG-kompatibel wäre) oder ob das Gericht wirklich von einer aktiven Überwachungspflicht nach einem ersten Anlass ausgeht, wie etwa das LG Hamburg. Eine Auslegung des § 19 ECG in der Richtung, dass auch § 18 Abs. 1 gegenüber Unterlassungsansprüchen nicht anwendbar ist, verstieße jedenfalls eindeutig gegen Art. 15 EC-RL, der diese Ausnahme nicht enthält.

In seiner Konsequenz bedeutet das OGH-Urteil im schlimmsten Fall, dass man ein Forum nach dem ersten Auftreten von Problemen ständig überwachen (im vorhinein?) oder zusperren muss, im besten Fall aber, dass man inkriminierte Textstellen sofort entfernen muss, sobald man von irgendjemandem aufgefordert wird. Auf eine Diskussion, ob Rechtswidrigkeit vorliegt, sollte man sich besser nicht einlassen, auch wenn man sich damit als Forenbetreiber den Vorwurf der Zensur einhandelt. Auch eine urlaubsbedingte Abwesenheit darf es für einen Forumverantwortlichen nicht mehr geben, bei der Rückkehr könnte sonst schon eine einstweilige Verfügung im Postkarten liegen.

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2007-01-25   Gesetz wider die Grundrechtsverbrecher

Die Kampagne der Musikindustrie gegen die Tauschbörsennutzer ist uns noch in guter Erinnerung, hat sie doch nicht nur jede rechtliche Relation, sondern auch den guten Geschmack weit hinter sich gelassen. Nun wurde in Deutschland über Betreiben eben dieser Lobby wieder einmal das Urheberrechtsgesetz verschärft. Aber kaum ist der Regierungsentwurf bekannt geworden, beklagt man, dass er nicht weit genug gehe. Von einem zahnlosen Tiger ist die Rede. Beanstandet wird vor allem, dass der Auskunftsanspruch gegenüber den Accessprovidern weiterhin nur über den Strafrichter möglich sei (gefordert wurde quasi eine Auskunft auf Zuruf; dass das aus Sicht der Grundrechte problematisch sein könnte, ist wohl noch keinem in den Sinn gekommen). Daneben soll nach dem Entwurf die Abmahngebühr bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro begrenzt werden, eine sehr sinnvolle Idee zur Bekämpfung des Abmahnwahnsinns.

Die Vertreter der Musikindustrie tut so, als hätte jeder einzelne Schüler, der sich ein paar Songs aus Tauschbörsen besorgt, für den angeblich dreistelligen Millionenbetrag an Einnahmenausfällen einzustehen, wobei die Milchmädchenrechnung "Download = entgangener CD-Verkauf" an sich schon völlig absurd ist, weil die Hauptkonsumenten sowieso nicht das Geld hätten, das alles zu kaufen. Früher mussten die Jugendlichen halt die gewünschte Musik (völlig legal) mühsam aus dem Radio oder von geborgten Platten aufnehmen. Hatten sie damals ein paar Hundert Aufnahmen und eine Handvoll Platten, so sind es zwar heute vielleicht 3000 MP3. Die hört zwar kein Mensch, aber sie sind halt auf dem Player gespeichert, weil sich niemand die Zeit nimmt, die paar tatsächlich gewünschten Stücke auszusondern. Mag sein, dass da 10 CDs dabei sind, die zu kaufen man sich gespart hat, andererseits wurden aber auch CD's gekauft, die man über Tauschstücke erst kennengelernt hat. Tauschbörsen haben schließlich auch einen nicht zu unterschätzenden Werbewert. Die Musikindustrie, oder zumindest ihre Kampftruppe, vergisst immer wieder, dass sie gegen Musikkonsumenten vorgeht, also letztlich ihre eigenen Kunden. Übrigens genau jene Kunden, die sie auch noch mit diversen Abspielhindernissen, genannt Kopierschutz, verärgert. Was ist das nur für eine verrückte Welt!

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2007-01-22   Frust in High Definition

High Definition Filme sind eine tolle Sache: Scharfes Bild bis in die Details und eine sehr plastische Darstellung. Leider benötigt man dafür einen Bildschirm, der diese hohe Auflösung auch darstellen kann. Das bedeutet für die beste Qualität 1920x1080 Pixel (das Fünffache an Bildinformation eines PAL-Fernsehbildes). Wenn man das Glück hat einen großen Computermonitor zu besitzen, kann man die neue Technik zumindest einmal ausprobieren. Kostenloses Probematerial gibt es etwa auf Microsofts Windows Media High Definition Seite WMHD.

Wenn man mehr will als ausprobieren, wird es schwierig. Denn obwohl High Definiton schon seit Jahren beworben wird (zunächst allerdings mit dem Schmäh HD-Ready), bekommt man es schwer auf den Schirm. Nach wie vor gibt es zwei konkurrierende Standards für die Medienträger, nämlich HD-DVD und Blue-Ray. Nach wie vor sind die Abspielgeräte unverschämt teuer und eigentlich bräuchte man zwei Player, was neben dem Finanzproblem für viele Haushalte auch ein Platzproblem darstellen dürfte.

Während sich aber bei den Abspielgeräten eine Lösung abzeichnet (LG bringt einen Kombi-Player heraus, Warner hat eine Disc vorgestellt, die mit beiden Standards abgespielt werden kann), gibt es eine Reihe weiterer Hindernisse, die einem die Lust an der neuen Technik gründlich verderben. Und hier kommt wieder einmal der Urheberrechtsschutz ins Bild. Besser gesagt die technischen Schutzmaßnahmen. Sie verhindern, dass überhaupt ein Bild auf den Monitor kommt. HD- und Blue-Ray-Filme und Abspielgeräte sind nämlich mit einem Kopierschutz ausgestattet, der sogar das Abspielen nur über Bildschirme ermöglicht, die diesen Kopierschutz unterstützen. Da kann der vor zwei Monaten gekaufte, supertolle TFT-Monitor hundertmal die True HD-Auflösung unterstützen, ohne kopiergeschützten HDMI-Eingang oder zumindest HDCP-fähigen Digitaleingang funktioniert keine Wiedergabe von HD-DVD oder Blue-Ray-Disk; der Schirm bleibt einfach schwarz (nur die Schnupper-Filme auf WMHD lassen sich wiedergeben).

Ein ähnliches Problem habe ich schon einmal bei den SACD und DVD-Audio-Playern dargestellt, die keine digitale Tonausgabe unterstützen, ein Problem, das sich übrigens bei den High Definition Filmen wieder findet. Für den Konsumenten, der begierig auf neue Technik ist, ist das alles ein Ärgernis ohne Ende. Wer High Definition genießen möchte, muss praktisch die ganze Multimedia-Anlage auswechseln: Fernseher, AVR-Receiver, Abspielgerät. Die wenigen Leute, die sich das leisten können und wollen, werden der Geräteindustrie keine großen Umsätze bringen. Und wer HD auch über das Fernsehen genießen möchte, kann zwar Bezahlfernsehen anschauen, aber nicht aufnehmen. High Definition Filme sind so wertvoll, dass man sie kaum anschauen darf, auf keinen Fall darf man sie speichern. Wer Filme vor allem sammeln will (und ich glaube die Musik- und Filmindustrie unterschätzt den Anteil der Sammler), hat Pech gehabt. High Definition Filme sind einfach zu gut, als dass man sie dem Konsumenten einfach überlassen könnte.

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2007-01-09   Aus dem Regierungsprogramm der Koalition - Kapitel Justiz - Bereich Internet

Ich halte das nur fest, damit es nicht "verloren" geht:

Grundsätzliches: Die Regierungsparteien werden alles unternehmen, um das Funktionieren der Justiz sicherzustellen, die Grund- und Freiheitsrechte zu garantieren und auszubauen sowie um den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern.

Das Konsumentenschutzrecht soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben in Richtung eines vertretbaren Ausgleichs der unterschiedlichen Interessenslagen weiter entwickelt werden. Im Bereich der Internetkriminalität müssen die Möglichkeiten zum Schutz von Konsumenten und Wirtschaft gegen neue Kriminalitätsformen unredlicher Anbieter (u.a. Angriffe auf Informations- und Kommunikationssysteme) verstärkt werden. Dringend notwendig sind ferner gesetzliche Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspiele. Die digitalen Rechte der Konsumenten sind unbeschadet der weiteren Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen unserer Zeit umzusetzen und der Datenschutz im gegebenen Zusammenhang zu verbessern.

Im Bereich des Medienrechts soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung dieses Rechtsbereichs insbesondere zur Verbesserung der Zielerreichung des Medienrechts prüfen soll.

Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung – technische Schutzmaßnahmen“ im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll durchgesetzt werden. Ferner soll es zu einem Ausbau der Rechte im nichtgewerblichen Umgang mit digitalen Inhalten kommen, ohne dadurch das gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechts für die Kunstschaffenden abzubauen. Zum Schutz der Kunstschaffenden gegenüber den Verwertern soll eine verbesserte Transparenz beitragen. Die Umsetzung des Verwertungsgesellschaftengesetzes soll
in einer Enquete evaluiert werden.

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2007-01-03   Mehr als eine Hausdurchsuchung

In Deutschland soll in einigen Bundesländern der Polizei das geheime Durchsuchen von privaten Computern mittels Hackermethoden (also nicht mittels Beschlagnahme, sondern online über das Internet) erlaubt werden. Die Argumente der Befürworter klingen auf den ersten Blick plausibel: Warum soll im Cyberspace nicht erlaubt sein, was auch in der realen Welt zulässig ist, noch dazu, wo sich Terroristen und gewöhnliche Verbrecher immer häufiger des Internets bedienen?

Wie in vielen Bereichen ist aber auch hier die Situation im Internet anders als außerhalb. Man kann daher - und das kann nicht oft genug gesagt werden - nicht einfach die Regeln übertragen. Zunächst läuft eine Hausdurchsuchung, wie schon der deutsche Verfassungsrechtler Fredrik Roggan hinweist, nicht geheim ab, sondern unterliegt strengen Regeln, die auch die Beiziehung von Zeugen umfasst, wenn der Bewohner nicht anwesend ist. Darüber hinaus birgt aber ein Computer viel mehr Geheimnisse als eine Wohnung, liefert er doch nicht nur einen Ist-Bestand der gespeicherten Inhalte. Vielmehr sind darin in der Regel auch die virtuellen Kommunikationsvorgänge der letzten Wochen und Monate gespeichert. Kann man beim E-Mail-Postfach vielleicht noch argumentieren, dass dieses der realen Postlade gleicht (allerdings sind dort meist nicht die abgesendeten Poststücke enthalten), so gibt es etwa für das Verzeichnis der temporären Internet-Dateien (Cache) in der realen Welt kein Pendant. Gerade dieses Verzeichnis gibt aber sehr viel über den Computerbenutzer preis (jeder, der einen anderen an seinen Computer lässt, sollte sich dessen bewusst sein!). Es liefert Informationen darüber, was er in letzter Zeit so alles im Internet getan hat. Bei einer Hausdurchsuchung wird dieser Bereich der Privatsphäre nicht angetastet. Wenn man es daher schon als notwendig ansieht, dass die Polizei auch Zugriff auf private Computer erhält, dann müssen die Voraussetzungen strenger geregelt werden als bei der Hausdurchsuchung.

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2007-01-02   Eintritt in das Internetzeitalter

Eine Computerfirma hat es vorgemacht, mit einiger Verzögerung kommt auch die Musikindustrie auf den Geschmack: Musik kann man tatsächlich online verkaufen. Allerdings gibt es online wie offline einige Stolpersteine. Man hat irgendwie den Eindruck als sei Musik so kostbar, dass man sie dem Konsumenten nicht einfach überlassen könne. Man versucht ihm vielmehr vorzuschreiben, was er damit machen darf, wie er sie hören darf, usw. Bei der Kauf-CD geschah und geschieht dies mittels Kopierschutzmaßnahen, die den Kauf zum Glücksgeschäft umfunktionieren: Wird die CD auf dem gewünschten Gerät abspielbar sein oder nicht? Zwar ist es hier noch nicht so weit wie im Online-Bereich gekommen. Sony-CDs sind auch auf Geräten anderer Hersteller abspielbar, zumindest teilweise. Allerdings kann die Übertragung der CD auf den MP3-Player oder den Heimserver einen Rechtsbruch und etwas Geschick erfordern. Dass damit die besten Kunden der Musikindustrie, nämlich die legalen Käufer der CDs verärgert werden, kann nicht oft genug gesagt werden. Mindestens dieselbe Gängelung muss sich aber teilweise der Online-Käufer gefallen lassen. Auch ihm wird genau vorgegeben, was er mit der Musik machen darf und was nicht. Mag das den iTunes-Kunden egal sein, für die ohnedies der iPod das Maß aller Dinge ist, außerhalb der Apple-Community wird das nicht zum Erfolg führen. Man kann daher im Interesse aller Beteiligten nur hoffen, dass die Ankündigungen für das Jahr 2007 zutreffen werden und die Musik die Fesseln von Kopierschutz und DRM sprengt.

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2007-01-02   Einladung zum Missbrauch

Vor kurzem habe ich in einem Artikel darauf hingewiesen, dass WLAN-Betreiber gefährlich leben, wenn sie den Zugang nicht sicher gestalten. Jetzt hat es in Deutschland wieder einen erwischt. Es ist genau das eingetreten, was ich in dem Artikel als Szenario dargestellt habe: Der unwissende Betreiber hatte die Polizei am Hals. Unabhängig von der Frage einer tatsächlichen, vor allem zivilrechtlichen, Haftung des Betreibers, die in Deutschland auch schon von einem Gericht bejaht wurde, ist daher in jedem Fall Vorsicht geboten.

Die Situation wird immer mehr dadurch verschärft, dass viele Computer und Peripheriegeräte (vor allem Router) WLAN integriert haben, das von den Benutzern gar nicht genutzt wird. Wird dieses zufällig aktiviert oder ist es dies sogar standardmäßig bei der Auslieferung, entsteht dadurch eine Gefahrensituation, die den Benutzern gar nicht bewusst ist. Ein Blick in die Bedienungsanleitung und in die Systemsteuerung kann daher lohnen. Auch wenn man unschuldig zum Handkuss kommt, Scherereien sind das Mindeste, was man sich aufhalst.

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2007-01-01   Der Trick mit dem Lagerbestand

Wer vor Weihnachten noch schnell über das Internet Geschenke besorgen wollte, stand wohl beim Fest in vielen Fällen mit leeren Händen. Nicht nur dass viele EDV-Artikel nicht lieferbar waren, stellten sich auch die Ankündigungen "lagernd" oder "bestellt" oft als unrichtig oder irreführend heraus. Gelegentlich wurde man von einem Tag auf den anderen vertröstet, nur um nach einer Woche zu erfahren, dass die Ware nicht nur nicht lagernd, sondern auch nicht kurzfristig beschaffbar ist. Streng genommen muss dieses Verhalten als wettbewerbswidrig eingestuft werden. Diese Firmen rechnen zu Recht damit, dass viele Konsumenten die Ware anhand der Auflistung bei Geizhals & Co dort bestellen, wo sofortige Lieferbarkeit versprochen wird und nicht gleich stornieren, wenn nicht gleich innerhalb der versprochenen 48 Stunden geliefert wird. Leider wird dieses Verhalten in den seltensten Fällen verfolgt (für den Einzelnen ist eine Klage unwirtschaftlich und die zu Wettbewerbsklagen legitimierten Vereine und Verbände erfahren nicht davon. Vielleicht sollte man zu diesem Zweck eine Beschwerdebörse einrichten - nicht nur zum Schutz der Konsumenten sondern auch zum Schutz der Unternehmen, die ohne solche Tricks auskommen?

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