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Handy-Klingelton als neue Nutzungsart
OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2002, 5 U 106/01

» UrhG § 31
Die nicht gestattete Verwendung eines geschützten Musik-Werks als Handyklingelton verletzt das Recht des Urhebers des Musikstückes. Die Nutzung eines Musik-Werkes als Handyklingelton stellt eine neue, bisher unbekannte Nutzungsart dar.
  • Entscheidung bei JurPC
  • Anmerkung: Handyklingeltöne fallen zwar nicht ganz unter das Thema dieser Website, die Entscheidung lässt sich aber gut auf die"Audioverunstaltung" von Websites übertragen.

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