Entscheidungen rund um E-Mail und E-Mail-Werbung
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E-Mail-Werbung an Rechtsanwaltskanzlei
AG Bonn,
Urteil vom 13.05.2003,
14 C 3/03 |
» BGB § 823, § 1004 |
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Unverlangte E-Mail-Werbung gegenüber einer Rechtsanwaltskanzlei stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, die erforderliche Eingriffsintensität ist dadurch gegeben, dass Ressourcen und Zeit für das Lesen und Herausfiltern der Werbe-Mails aufgewendet werden müssen. Eine Wiederholungsgefahr wird bereits nach einem erfolgten einmaligen Versand von Werbe-Mails vermutet und kann nur ausgeschlossen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Versendung durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war. |
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