Entscheidungen rund um E-Mail und E-Mail-Werbung
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Freundschaftswerbung per E-Mail
LG Nürnberg-Fürth,
Urteil vom 04.03.2004,
4 HK O 2056/04 |
» UWG § 1 |
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Über Antrag einer Wettbewerbszentrale wurde der beklagten Website-Betreiberin, einer Bank, per einstweiliger Verfügung (ohne Begründung) verboten, auf der eigenen Website Verbraucher aufzufordern, eine persönliche Freundschaftswerbung mit einer Produktempfehlung per E-Mail an Bekannte zu versenden. |
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- Entscheidung bei JurPC
- Mitteilung der WBZ
- Anmerkung: Der Website-Betreiber haftet hier als Bestimmungstäter, ohne dass es darauf ankäme, ob der eigentliche Versender dafür haftet. Allerdings kann man in diesem Fall nicht von einer Gerichtsentscheidung sprechen, weil die EV einfach antragsgemäß erlassen wurde. Die Frage, die sich daraus stellt, ist aber, ob etwa auch der Newsletter-Versender seine Kunden nicht mehr auffordern darf, den Newsletter an Freunde und Bekannte weiterzuleiten. Vorsichtshalber sollte er wohl nur um Weiterempfehlung ersuchen.
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