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hufeland.de
BGH,
Urteil vom 23.06.2005,
I ZR 288/02 |
» MarkenG § 5, § 15 |
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Das Hufeland Krankenhaus Bad Langensalza meldete den Domainnamen, der auf den als Begründer des Naturheilverfahrens geltenden Arzt Christoph Wilhelm Hufeland hinweist, zuerst an. Die Hufelandklinik im baden-württembergischen Bad Mergentheim klagte.
Das Erstgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht bestätigte.
Der BGH hob das Urteil auf. Beide Kliniken hätten bereits bei der Wiedervereinigung Kennzeichenrechte am Firmenschlagwort "Hufeland" besessen. Die baden-württembergische Klinik für Krebskranke ließ "Hufeland" als Marke eintragen, während das thüringische Krankenhaus das Schlagwort schon zu DDR-Zeiten verwendet hatte. Es stehen ihnen daher seither die gleichen Rechte an der Verwendung des Namens Hufeland zu. Deshalb gelte für die Internetanmeldung der Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". |
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