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sexnews.at
OGH, Beschluss vom 21.12.2004, 4 Ob 238/04k

» MSchG § 10
» UWG § 9
Die Klägerinnen geben die Wochenzeitschrift NEWS heraus und betreiben die Internetplattform "www.news.at", beides mit auch erotischen Bildern. Die Beklagte gibt die Monatszeitschrift SEXNEWS heraus und betreibt die Internetplattform "www.sexnews.at", beides mit pornographischem Inhalt.

Das Rekursgericht untersagte der Beklagten die Verwendung der Bezeichnung "NEWS" für Zeitung und Internetauftritt im Hinblick auf ihre älteren Markenrechte und aufgrund der ähnlichen Gestaltung der Bildmarke.

Der OGH bestätigt diese Entscheidung. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, deren Kennzeichnungskraft und Bekanntheitsgrad auf dem Markt und der Ähnlichkeit der von ihnen
erfassten Waren oder Dienstleistungen Bedacht zu nehmen. Ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt. Folge dieser Wechselwirkung ist es, dass bei Warenidentität ein wesentlich deutlicherer Abstand der Zeichen selbst erforderlich ist, um Verwechslungsgefahr auszuschließen, als bei einem größeren Warenabstand. Das der englischen Sprache entnommene Wort "news" ist keine im Inland sprachübliche Gattungsbezeichnung für Printmedien und damit als kennzeichnungskräftig für die damit bezeichneten Produkte zu beurteilen.

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