Entscheidungen zu allen Themen der Website
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Handy-Logos
OLG Hamburg,
Urteil vom 25.02.2004,
5 U 137/03 |
» UrhG § 2 |
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Handy-Logos können als Werke der bildenden Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Banale, alltägliche und vorbekannten Darstellungen ohne ein Mindestmaß von Individualität und Aussagekraft genügen jedoch nicht einmal der sog.Kleine Münze ( so im Streitfall). Für die Anerkennung als urheberrechtlich geschütztes Werk kommt es nicht darauf an, ob die Herstellung der Logos aus einzelnen Bildpunkten ("Pixel für Pixel") möglicherweise zeitaufwendig war. |
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