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Das Internet4jurists Weblog 2009
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2009-12-15 Sternstunde des Internets
Am heutigen Tag werden in doppelter Hinsicht wichtige Weichen für das Internet gestellt. In beiden Fällen sind deutsche Gerichte die Weichensteller.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied einen Fall, bei dem es um die Haftung für Internet-Archive ging. Die verurteilten Mörder des Münchner Schauspielers Walter Sedlmayr, die zwischenzeitig ihre Haft zum Teil verbüßt haben und auf Bewährung entlassen wurden, klagten verschiedene Websitebetreiber, in deren Archiven immer noch ihre vollen Namen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den damals aufsehenerregenden Fall aufschienen, auf Unterlassung. In dem nunmehr vom BGH entschiedenen Fall gegen das Deutschlandradio bejahten die Unterinstanzen den Unterlassungsanspruch im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Verurteilten. Der BGH wies die Klage ab. Eine solche Reichweite des Persönlichkeitsschutzes hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit. Müssten die Beiträge in Online-Archiven permanent auf ihre Rechtmäßigkeit hin kontrolliert werden, bestehe die Gefahr, dass die Medien ganz von der Archivierung absehen oder in den Beiträgen Inhalte weglassen würden. Personeller und zeitlicher Aufwand seien immens. Das ist zwar kein Freibrief und die rechtliche Beurteilung kann in jedem Fall unterschiedlich ausfallen, aber immerhin ist damit das Schlimmste abgewendet. Die Folgen einer solchen Überwachungspflicht wären verheerend. Archive würden dadurch zu einem völlig unabsehbaren Haftungsrisiko. Artikel, die zum Zeitpunkt des Erscheinens rechtlich völlig in Ordnung waren, müssten laufend überprüft werden. Je nach weiterer Entwicklung (späterer Freispruch, Verjährung usw.) müssten archivierte Artikel im nachhinein entweder umgeschrieben oder gelöscht werden. Auf den Ausgang der weiteren Verfahren, die in dieser Sache anhängig sind (BGH, EuGH), darf gespannt gewartet werden.
Das Bundesverfassungsgericht führte die mündliche Verhandlung über die Klage von rund 35.000 Bürgern gegen die deutsche Umsetzung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. In zwei Provisorialentscheidungen hat das Gericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht für unzulässig erklärt, aber die Herausgabe der Daten wesentlich eingeschränkt (nur über richterlichen Beschluss und nur bei schweren Straftaten). Die Entscheidung wird erst im Frühjahr erwartet, aber es ist anzunehmen, dass sich das Gericht kritisch mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzt. In Österreich wird derzeit (verspätet) an der Umsetzung der Richtlinie gebastelt. Auch hier wird bereits die Speicherung der Daten an sich von vielen sehr kritisch beurteilt. Sie soll nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf nur zur Verfolgung schwerer Delikte erfolgen. Allerdings stehen die neuen Regelungen zur Herausgabe dieser Daten noch aus. Und hier drängen Justizministerium (interessanter Aspekt: die deutsche Justizministerin gehört zu den Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung) und Innenministerium auf eine möglichst weitgehende Auskunftspflicht, möglichst ohne Strafuntergrenze (also auch bei Bagatelldelikten), die Polizei auch für eine Herausgabe ohne Richterbeschluss und die Musikindustrie will die Daten überhaupt ohne beides. Dass das rumänische Verfassungsgericht die dortige Umsetzung bereits für verfassungswidrig erklärt hat, scheint in Österreich niemanden besonders zu beeindrucken. Eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes hätte da wohl mehr Gewicht. Es ist allerdings zu befürchten, dass die Regierung die Vorratsdatenspeicherung noch vorher beschließt, auch wenn sich die Koalitionsparteien über den Auskunftsrahmen noch nicht einig sind. Ich halte es für möglich, dass das Parlament die heiße Kartoffel wieder einmal den Gerichten zuschiebt und die Auskunftsregeln einfach so belässt, wie sie sind. Das wäre zwar nicht unbedingt eine Katastrophe, würde aber zu jahrelanger Rechtsunsicherheit führen, weil der Fall dann sicher wieder zum EuGH gehen müsste. Für diesen ergibt sich jetzt auch eine neue Situation, weil es seit 1. Dezember 2009 mit der EU-Grundrechtscharta auch eine Grundrechtsnorm für die EU-Staaten gibt. Daneben besteht aber immer noch die zweite Anfechtungslinie. Die Vorratsdatenspeicherung muss nämlich auch nach der EMRK auf eine Vereinbarkeit mit den Menschenrechten beurteilt werden und dafür ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig. Und wenn dieses Gericht bei seiner ständigen Rechtsprechung bleibt, ist die geplante Vorratsdatenspeicherung geradezu der typische Fall von unverhältnismäßigem Grundrechtseingriff. Die EU-Staaten, die die Vorratsdatenspeicherung umsetzen, müssten daher eigentlich konsequenter Weise aus der EMRK austreten oder laufende Verurteilungen in Kauf nehmen. Ob sich dieser Downgrade bei den Grundrechten für die Vorratsdatenspeicherung, deren Wirksamkeit ohnedies von Experten bezweifelt wird und die von gewieften Verbrechern leicht ausgetrickst werden kann, auszahlt, ist die Frage, die sich jeder einzelne Bürger stellen muss, dem die Grundrechte ein Anliegen sind.
2009-05-09 Kinderporno-Sperren - wehret den Anfängen!
Der Kaiser würde im Grab rotieren, wenn er das Internetzeitalter mitbekäme und könnte vor lauter "ja, dürfen's denn das" Sagen gar nicht mehr zur Ruhe kommen. Aber wir müssen gar nicht den Kaiser bemühen, seine Mentalität lebt in den Köpfen unserer Politiker weiter. Es geht auch hier um ein schlichtes Machtproblem: Was man nicht kontrollieren kann, muss man fürchten. Also weg damit. Zuallererst die bösen Dinge im Internet. Beginnen wir mit den Kinderpornoseiten, denn da traut sich niemand etwas dagegen zu sagen. Wer will sich schon dem Verdacht aussetzen, ein Freund von Kinderpornos zu sein? Wenn das Sperrinstrumentarium dann einmal vorhanden ist, kann man den Einsatz sukzessive ausdehnen: Zuerst die Neonazis, dann die Raubkopierer, dann die Querulantenseiten. Und gegebenenfalls kann man es ja auch einmal gegen die Opposition einsetzen. Merkt ja keiner, denn die Sperrliste ist geheim, muss geheim sein, sonst wäre sie nutzlos. Anstelle der bekannten Stoppseite kann man ja die Besucher der Oppositionsseiten auf eine unverfängliche Seite umleiten wie "this site ist temporarily not available", ist ja nur bis zum Wahlabend!
Tatsache ist, dass, wer diese Sperrliste führt, totale Macht über die Information im Cyberspace hat. Wie man in China sieht, gelingt das zwar nicht hundertprozentig, aber den Durchschnittsuser kann man schon austricksen. Im Netz aktive Kinderpornographen eher nicht. Die haben sich ohnedies längs in geheimen Zirkeln organisiert, sie brauchen daher nicht den Umweg über eine Domain, die Sperre geht somit von vornherein ins Leere. Aber Sachargumente haben Politikerhirne noch nie beeindruckt, offenbar ist das jetzt auch in Oberösterreich so. "Kinderpornographie" scheint momentan überhaupt ein Begriff zu sein, der bei staatlichen Organen zu Hirnaussetzern führt. Wie wäre es sonst verständlich, wenn in Amerika ein Staatsanwalt ein Verfahren wegen Kinderpornographie einleiten will, weil sich zwei Vierzehnjährige im Bikini gegenseitig mit dem Handy fotographiert haben? Also sollen die oberösterreichischen Abgeordneten weiter davon träumen, dass man mit Netzsperren Zugänge zu Pornoseiten kappen kann! Der Stammtisch wird es schon glauben. Man kann nur hoffen, dass sich die Bundespolitiker bei ihren Kollegen in Deutschland näher darüber informieren, was man mit Sperren erreichen kann und was nicht. Und vor allem, welche Gefahren davon ausgehen!
2009-04-29 Wir werd'n keinen Richter brauchen
Beim EU-Telekompaket scheinen die Würfel gefallen zu sein. Zuletzt haben sich die Diskussionen an der Frage entzündet, ob die Sperre des Internetanschlusses bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen (die an sich schon eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme ist) durch einen Richter erfolgen muss oder ob auch eine sonstige Behörde (wie die französische HADOPI) den Anschluss kappen können soll. Wenn man selbst Richter ist, erfüllt es einen mit einer gewissen Genugtuung, wenn immer dann, wenn es um besonders schwierige Entscheidungen geht, nach dem Richter gerufen wird. Die Richter sind es mittlerweile gewohnt, dass alle Konflikte, die die Politik nicht lösen will, auf die Gerichte abgeschoben werden. Umso hellhöriger muss man werden, wenn ausnahmsweise kein Richter entscheiden soll, sondern eine andere Behörde. Und das noch dazu, wenn es darum geht, eine Person oder eine ganze Familie von der Infrastruktur abzuhängen. Offenbar fürchtet Frankreich, dass die Richter das neue Gesetz nicht mit der gehörigen Schärfe vollziehen könnten. Diese Angst ist natürlich auch berechtigt. Denn wenn ein Richter nur annähernd mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vertraut ist, könnte er nur in seltenen Ausnahmefällen eine derartige Maßnahme verantworten. Schließlich führt das in den meisten Fällen (Tauschbörsenuser sind meist Kinder und Jugendliche) zur Sippenhaftung und die Eltern könnten den Internetanschluss dann auch beruflich nicht mehr nutzen und die Geschwister nicht mehr für die Schule. Entweder die französische Regierung ist für diese Probleme völlig blind oder sie vertraut darauf, dass die Abschreckung so groß ist, dass es gar nicht zur Sperre kommt. Aus mittlerweile vielen Fällen ist mir aber bekannt, dass die Leute oft gar nicht wissen, dass auf ihrem PC ein Tauschbörsenprogramm läuft. Und wenn sie meinen, es gelöscht zu haben, taucht es plötzlich wieder auf. Es ist daher ein Irrtum, dass nur unverbesserliche Tauschbörsenuser in die Fänge von Hadopi gelangen werden. Ganz im Gegenteil: Die Profis können das einfach umgehen, erwischt werden die, die gar nicht wissen, wie ihnen geschieht.
Theoretisch könnte natürlich eine solche Behörde - die EU denkt jetzt in Richtung eines Tribunales, also einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag (Feigenblatt) - mit Fachleuten besetzt sein, sogar mit Fachleuten, die mehr von Grundrechtseingriffen verstehen als der durchschnittliche Richter. Realistischer Weise muss man allerdings davon ausgehen, dass das Wunschträume sind. Der Vorteil eines solchen Tribunales für die Regierung liegt gerade darin, dass es nicht wirklich unabhängig und damit mehr oder minder den Einflüsterungen der Regierung zugänglich ist. Bei einem echten Richter muss man befürchten, dass ihm das egal ist. Und das war den Regierenden schon immer ein Dorn im Auge. Ich denke daher, dass man für solche Eingriffe jedenfalls einen Richter braucht. Im übrigen bin ich aber der Meinung, dass das Kappen von Internetanschlüssen nur bei Menschen zulässig ist, die über das Internet schwere Verbrechen begehen, also eventuell bei Terroristen und Verbreitern von Kinderpornographie, keinesfalls aber bei Urheberrechtsdelikten.
2009-04-28 Spiel verdrängt Musik
Die Musikindustrie wird nicht müde auf die (gerade einmal zweistelligen) Rückgänge bei den CD-Verkäufen hinzuweisen, die durch den Online-Vertrieb von Musik noch lange nicht aufgewogen werden könnten. Sie rechtfertigt damit so ziemlich jedes Mittel bei der Verfolgung der Tauschbörsenuser, die an allem schuld sein sollen, und redet seit Jahren der Einführung von Polizeistaatmethoden das Wort (momentan total in: die Sperre von Internetanschlüssen von Wiederholungstätern). Dabei ist der Grund für die Rückgänge völlig klar: Die Jugendlichen von heute hören viel weniger Musik! Und wenn, dann als Hintergrundmusik für Spiele. Handy, Gameboy, Konsole und PC beanspruchen einen Großteil der Freizeit und des Taschengeldes. Und in diesem Bereich wird auch tatsächlich viel Geld ausgegeben. 17 Prozent Zuwachsraten in einem Jahr sprechen für sich. Vielleicht sollte die Musikindustrie anstelle von Musikvideos Musikspiele produzieren?
2009-04-22 Der schmale Urheberrechts-Grat
Videorekorder waren gestern, heute gibt es Internet-Videorekorder. Eine tolle Sache: Man klickt in einem Online-TV-Programm die Sendungen an, die man aufnehmen möchte und diese werden dann zum späteren Abruf gespeichert. Abrufen kann man sie von jedem beliebigen Internetzugang aus. Jetzt hat der BGH das auf die Klage eines Fernsehsenders hin verboten. Das klingt zunächst ziemlich verrückt. Warum soll man eine Fernsehsendung nicht mehr für den eigenen privaten Gebrauch aufnehmen dürfen? Wo ist der Unterschied zwischen dem alten VHS-Rekorder oder dem neuen Festplattenrekorder und der Speicherung auf einer Website? Das Problem liegt wieder einmal in den Tiefen des Urheberrechtes. Danach ist zwar grundsätzlich eine Privatkopie zulässig (aus Sicht der Urheberindustrie leider), diese ist aber eingeschränkt auf die "Herstellung zum eigenen Gebrauch". Auch noch zulässig ist die unentgeltliche Herstellung zum Gebrauch eines anderen (§ 42a UrhG), nicht aber die entgeltliche Herstellung zum Gebrauch eines anderen. Die Urheberindustrie will nicht, dass ein anderer am Geschäft mitnascht. Wer durch die Finger schaut, ist der Konsument. Denn die Urheberindustrie verbietet zwar anderen ein Geschäft zu betreiben, bietet aber selbst nichts Gleichwertiges an. Aber vielleicht sind sie einfach noch nicht so weit. Viel eher steckt aber wieder ein anderes urheberrechtliches Problem dahinter. Die Fernsehsender haben nämlich in der Regel nur die Senderechte, aber nicht die Rechte zur Online-Zurverfügungstellung. Das Urheberrecht erweist sich leider immer wieder inkompatibel mit dem Internet.
Der BGH hat die Sache zur weiteren Klärung aufgehoben. Wenn die Sache nämlich technisch so angelegt ist, dass sich die Rolle des Websitebetreibers auf die Zurverfügungstellung von Speicherplatz und Software beschränkt, könnte das Geschäftsmodell doch noch zulässig sein. Dann wäre nämlich faktisch kein Unterschied mehr zum Verkauf eines Hardware-Rekorders. Auch dort stellt der Hersteller entgeltlich Hard- und Software zur Verfügung und der Käufer programmiert die Aufnahme. Es gibt also immer wieder Mittel und Wege. Leider kann sich diese kaum jemand leisten, sie führen nämlich meist über das Höchstgericht.
2009-03-28 Cyber-Analphabetismus
Es wird in letzter Zeit im Zuge der Einsparungsmaßnahmen im Unterrichtsministerium (zwei Arbeitsstunden mehr für die Lehrer) viel über die Schulreform diskutiert. Als leidgeprüfter Vater von 5 Kindern bezweifle ich aber, dass man dieses Schulwesen noch reformieren kann. Die einzig sinnvolle Vorgangsweise wäre abschaffen und neu gründen, aber das vollkommen anders mit zumindest teilweise anderen Lehrern. Ich möchte hier nicht in das verbreitete Lehrer-Bashing einstimmen. Das trifft immer die Falschen, nämlich die, die sich ohnedies bemühen, unter den gegebenen katastrophalen Arbeitsbedingungen das Beste für ihre Schüler herauszuholen. Daneben gibt es allerdings auch genügend unfähige oder unwillige Lehrer und vor allem unfähige und unwillige Direktoren und Schulverwaltungen, was auch kein Wunder ist bei der Parteibuchwirtschaft. Solange man die nicht loswerden kann, ist jede Schulreform zum Scheitern verurteilt.
Unterricht und Unterrichtsstoff haben sich in den letzten Jahrzehnten kaum geändert. Das Internet haben die Schulen komplett verschlafen. Es wird bestenfalls in irgendwelchen Kämmerchen akzeptiert. Das Einbinden in den Unterricht findet großteils nicht statt. Das Internet ist böse und verdirbt die Jugend. Man steht dieser Revolution hilflos gegenüber, ist darauf nicht vorbereitet, hat es nicht gelernt. Hinzu kommt noch eine gewisse Technikfeindlichkeit unter den Lehrern. Die meisten Lehrer haben vor dem Internet soviel Angst, dass sie sogar die Fortbildung verweigern. Man kann den Schulen auf diesem Gebiet soviel Hilfe anbieten wie man will, die Lehrer wollen damit nicht anecken. Auf diese Weise haben die Schulen bereits 10 Jahre verschlafen und werden die nächsten zehn Jahre hoffnungslos hinter der Entwicklung herhinken - bis schließlich die junge Lehrergeneration nachrückt, die schon mit dem Internet aufgewachsen ist. Dass das solang dauert, ist allerdings eine Katastrophe für unsere Jugend und für die Zukunft unseres Staates. Die Verwendung des Internets müsste längst in jedem Unterrichtsfach selbstverständlich sein. Wichtiger als eine zweite Fremdsprache wäre heute eine Skriptsprache, und zwar bereits in der Unterstufe, in der Oberstufe müssten die Jugendlichen bereits selbstständig damit arbeiten können. Aber wie soll ein Lehrer oder ein Schulpolitiker auf die Idee kommen, so etwas zu fordern, wenn er nicht einmal weiß, was das ist und wozu es gut ist? Ein moderner Informatikunterricht gehört heute in die schulische Grundausbildung. Aber das, was dort, wo er, quasi als Vorzeigeprojekt viel zu spät (meist erst in der Oberstufe), vorhanden ist, geboten wird, ist ein Witz. Was Österreich dringend braucht, sind Schulabgänger, die die grundlegenden Kulturtechniken beherrschen; was die Schulen derzeit produzieren, sind Cyber-Analphabeten.
2009-03-25 Datenroaming - Raubrittertum im Cyberspace
Nach den Handy-Tarifen will die EU jetzt auch die Wuchergebühren beim Datenroaming eindämmen. Tatsächlich war es bisher nicht ratsam, beim Auslandurlaub sein eigenes Notebook mit Datenkarte einzusetzen. Verwendete man den mobilen Internetzugang nicht sehr sparsam, wurde die Providerrechnung schnell höher als die Rechnung für das Urlaubsquartier. Und man konnte das auch kaum dadurch umgehen, dass man sich vor Ort eine Datenkarte kaufte, denn solche Karten gibt es meist nur mit einer Bindungsfrist von mindestens einem Jahr. Blieb als Alternative WLAN, aber nur,wenn man Glück hatte und im Urlaubsquartier oder zumindest in der Nähe eines zugänglich war. Und jetzt soll alles besser werden? Nicht wirklich. Die Grenze für das Datenroaming wurde mit EUR 1 pro MB angesetzt, und das auch nur im Verkehr von Provider zu Provider; gegenüber dem Endkunden gibt es überhaupt keine Begrenzung. Das ist rund das 100-fache des Inlandstarifes. Die EU hat es offenbar nicht eilig, die Grenzen im Cyberspace abzubauen!
2009-03-18 Serverumzug
Heute ist Internet4jurists umgezogen. Nachdem der Speicherplatz beim bisherigen Hoster knapp geworden ist und auch die Performance gelegentlich sehr nachgelassen hat, habe ich nun bei 1 & 1 einen Server für mich alleine gemietet. Damit ist sichergestellt, dass die Website immer verfügbar ist und die Seiten schnellstmöglich angezeigt werden. Der Umzug mit 7 Domains und 10 Websites hat auf Anhieb geklappt. Der Performancegewinn ist deutlich spürbar - hoffentlich auch für Sie!
2009-03-16 Doch kein Betrug?
Mehr als zwei Jahre konnten die Abo-Fallen-Betrüger frei werken, abgesehen von einigen Verbandsklagen, denen man sich aber leicht durch Umschichtung auf eine neue Gesellschaft oder Umzug auf einen Briefkasten im Ausland entziehen konnte. Endlich hat es vorige Woche so ausgeschaut, als würde die Staatsgewalt wirksamere Geschütze auffahren, und schon kommt der Rückschlag. Dabei hatte das OLG Frankfurt vor kurzem in einem ähnlichen Fall in einem Zivilverfahren arglistige Täuschung angenommen. Und nun weist das LG Frankfurt eine Strafanklage der Staatsanwaltschaft ab? Eine relevante Täuschung liege nicht vor, der Konsument solle halt genauer hinschauen! Dieser versteckte Hinweis auf den mündigen Konsumenten mag grundsätzlich schon richtig sein, aber müsste dem Gericht nicht die Vielzahl der Getäuschten zu denken geben? Das Problem ist ja, dass Leistungen, wie sie auf den betroffenen Websites angeboten werden, normalerweise im Internet nie kostenpflichtig sind. Der durchschnittliche Surfer kommt daher gar nicht auf die Idee, dass er näher nachlesen sollte. Genau darauf basiert der Trick der Fallensteller. Kann es da vielleicht sein, dass das Gericht mit den Besonderheiten des Internets nicht vertraut war. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft auch diesen Fall in die höhere Instanz bringt.
2009-03-12 Abo-Fallen-Betrug
2006 hat der Spuk im Internet angefangen: Ein Netz an Websites mit diversen Gratisangeboten, die sich unversehens in kostenpflichtige Abos verwandelten. Und dann Rechnungen, Mahnungen, Klagsdrohungen. Die Brüder Schmidtlein haben es vorgemacht, zahlreiche andere folgten. Und viele haben bezahlt. Weil sie unsicher waren, weil sie Prozesskosten fürchteten oder einfach weil es sich bei den geforderten Beträgen einfach nicht auszahlte zum Rechtsanwalt zu gehen. Ich habe schon im November 2006 ein strafrechtliches Vorgehen wegen gewerbsmäßigem Betrug gefordert, aber damals wurden erste Verfahren noch eingestellt. Anzeigen in Österreich wurden in der Regel wegen des Tatortes nach Deutschland abgetreten.
Nun scheint endlich Bewegung in die Strafverfolgung gekommen zu sein. Hausdurchsuchungen und Kontosperrungen sind sicherlich wesentlich effizienter als irgendwelche Unterlassungsklagen gegen Strohfirmen, wo das Urteil nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist.
2009-02-26 Tatort Internet
Heute fand im Rahmen der IRIS 2009 eine Podiumsdiskussion, veranstaltet von der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer, zum Thema "Tatort Internet - Wie wir mit illegalen Downloads umgehen" statt. Das Thema war irgendwie ärgerlich, weil es unterstellt, dass Downloads automatisch illegal wären, aber offenbar war das provokanat gemeint, denn das Podium war sehr ausgewogen und qualitativ gut besetzt. Die Urheberseite vertraten Ferdinand Morawetz von Walt Disney Austria bzw. dem Verein für Antipiraterie (VAP) und Karl Moestl, DJ und Betreiber des Labels Defusionrecords. Die Seite der Gegner oder vielmehr der Vertreter eines alternativen Systems Gerfried Stocker von Ars Electronica und Magnus Erikson von Pirate Bay. Moderiert wurde von Holger Bleich von der Computerzeitschrift ct. Diese Konstellation ließ eine sehr emotionale Diskussion erwarten.
von links: Morawetz, Moestl, Bleich, Stocker und Erikson
Tatsächlich verlief aber die Diskussion sehr ausgewogen, wenn sich auch sehr deutlich abzeichnete, dass die Dinosaurier, sehr gut verkörpert von Morawetz, der mit den üblichen Argumenten die Tauschbörsenuser in einen Topf mit Kinderpornographen und Chinesenmafia warf, keine Überlebensaussichten mehr haben. Der zweite Vertreter der Musikszene, Karl Moestl, hat sich bereits ein Standbein im Internet geschaffen und verzichtet bald gänzlich auf CD-Verkauf. Für Gerfried Stocker ist die Revolution bereits vorbei und der weitere Kampf der Musikindustrie sinnlos und Magnus Erikson will sowieso vom Urheberrecht in der derzeitigen Form nichts mehr wissen und bezeichnet den derzeitigen Prozess in Schweden als die letzte große Schlacht, weil die Musikindustrie das Netzwerk aufgrund seiner dezentralen Struktur auch im Falle eines Prozesssieges nicht in die Knie zwingen könne.
Das größte Problem ist aber - und das kam an diesem Abend nicht zur Sprache - das Porzellan (in Form diverser Grundrechtseingriffe), das die Medienindustrie bei ihrem Überlebenskampf noch zerschlägt.
2009-02-10 EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung?
Die Schlagzeile "EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung" hat mich sofort veranlasst, mich hinter den Computer zu setzen. Es ist aber dann mehr geworden als ein kurzer Blog-Eintrag - zum Artikel
2009-02-03 "Gratiswebseiten"-Betrug
Endlich hat ein Gericht eine mutige Entscheidung gefällt. Noch vor einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft in Deutschland das Verfahren gegen einen anderen Fallensteller eingestellt, weil angeblich kein krimineller Vorsatz nachweisbar gewesen sei. Ich habe schon 2006 ein strafrechtliches Vorgehen befürwortet und verstehe eigentlich noch immer nicht, warum das, was da typischer Weise passiert kein schwerer gewerbsmäßiger Betrug sein soll. Jetzt wurde zwar wieder das OLG Frankfurt als Zivilgericht (Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb) befasst, aber schon die klagende Partei "Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität" weist auf den richtigen Bezug hin. In seinem Urteil geht das OLG von einem "auf Täuschung und wirtschaftliche Schädigung von Verbrauchern angelegtes Verhalten" aus. Nachdem offenkundig ist, dass dies zum Zwecke der Bereicherung erfolgt, müsste eigentlich der zuständige Staatsanwalt unverzüglich einen Haftbefehl beantragen.
2009-01-29 studiVZ & Co und Medienerziehung
Heute durfte ich im Salzburg TV bei einer Diskussion über soziale Netzwerke wie studiVZ und Facebook dabei sein. Anlass war die Präsentation einer Studie über Social Networking Sites in Österreich. Darin wurde dargestellt, wie das Publikum - vorwiegend Studenten - mit solchen Angeboten umgeht und wie die Einstellung dazu ist. Das Resultat war, dass zwar gewisse Bedenken bestehen wegen der damit verbundenen Gefahren und des mangelhaften Datenschutzes, dass aber insgesamt wegen der tollen Möglichkeiten die Vorteile überwiegen. Was dabei aus Zeitgründen nicht zur Sprache gekommen ist, sind die Netzwerke, die vorwiegend jüngere Teilnehmer anziehen, wie schuelerVZ, aber auch die diversen Online-Spiele oder Kommunikationsdienste wie ICQ. Während nämlich Erwachsene grundsätzlich selbst beurteilen können sollten, was sie von sich preisgeben können, ohne dass ihnen das in Zukunft einmal negativ vorgehalten wird (z.B. anlässlich einer Bewerbung), können Kinder die Folgen in der Regel nicht abschätzen. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern die Online-Aktivitäten ihrer Sprösslinge kennen und sie zu den elementarsten Vorsichtsmaßnahmen anleiten. Ein gänzliches Verbot wäre der falsche Weg, da die Mitgliedschaft in einem dieser Netze auch bei 12 bis 14-Jährigen schon fast vorausgesetzt wird. Da aber auch viele Eltern überfordert sind, wäre es wichtig, dass diese Themen rechtzeitig in der Schule behandelt werden. Und wenn sich die Lehrer auch nicht auskennen, müssen sie halt jemanden in die Schule holen, der das für sie macht. Schulversammlungen wären ein guter Anlass Lehrern, Eltern und Schülern Wissen zu vermitteln, das sie bei der Nutzung der neuen Medien einfach haben sollten.
2009-01-25 Der HDCP-Wahnsinn
Im Zuge der Anschaffung eines neuen Computers wollte ich mir einen Eindruck von HD-Filmen verschaffen. Ich besaß einen großen Monitor, der die HD-Auflösung unterstützte. Ich achtete also darauf, dass die Grafikkarte den Kopierschutzstandard für HD-Filme HDCP unterstützt und kaufte mir ein BluRay-Laufwerk und eine Abspielsoftware, die HD unterstützt, und auch gleich einige interessante BluRays. Umso größer war die Enttäuschung als der Player bei BluRays den Dienst verweigerte. Schließlich stellte ich nach langem Recherchieren, denn das stand weder im mitgelieferten Handbuch noch auf der Website, fest, dass der kurz vorher gekaufte HP-Monitor kein HDCP unterstützt. Also übersiedelte ich den Monitor ins Büro und kaufte mir einen Monitor, der explizit den Kopierschutz unterstützte. Das Ergebnis war wieder dasselbe, obwohl ein Tool bestätigte, dass die ganze Kette Grafikkarte - Monitor HDCP-kompatibel war. Ich stöberte in diversen Foren und kaufte mir schließlich ein kleines Programm, das in Österreich nicht verkauft werden darf, das man aber besitzen darf und das jeglichen Kopierschutz umgeht. Das Programm installiert und sofort liefen alle BluRays einwandfrei.
Soviel zum Thema Kopierschutz, der sich immer wieder als Abspielschutz erweist, abgesehen davon, dass er auch unnötig hohe Ressourcen bindet. Der Konsument muss viel Geld ausschließlich dafür bezahlen, dass das HD-Signal auf dem Weg vom Player zum Bildschirm nicht abgefangen und kopiert werden kann. So als hätten die Konsumenten nichts Besseres zu tun als ständig BluRays zu kopieren! Weil das vielleicht ein paar tun, müssen alle dafür büßen. Dabei ist der ganze Aufwand völlig für die Katz. Seit Jahren wird jeder neue Kopierschutz innerhalb von Wochen geknackt und jeder, der wirklich kopieren will, kann das mit minimalem Aufwand tun. Ich verstehe nicht, was dieser Riesenaufwand, der sich bisher als völlig sinnlos erwiesen hat, aber den redlichen Käufer verärgert, soll. Offenbar sind diese Werke so wertvoll, dass sie niemand sehen darf. Wen wundert es da, dass sich BluRay trotz des Sieges über die HD-DVD nicht durchsetzt? Auf das kleine Programm, dessen Name für die Musik- und Filmindustrie eine Art "Gott-sei-bei-uns" ist und dessen Nennung so schrecklich ist, dass sogar Verlage geklagt werden, weil sie ihn schriftlich wiedergeben, komme ich später noch einmal zurück, da ich ohnedies gerade an einem Artikel zum Thema Konsumentenrechte im Zusammenhang mit digitalen Medien arbeite. Dabei bin ich zur Erkenntnis gelangt, dass man dieses Programm in Österreich nicht nur besitzen, sondern für bestimmte Zwecke auch völlig legal einsetzen darf. Doch dazu später.
2009-01-15 Neuer Anlauf
Im Laufe des Jahres 2008 ist meine Blog-Tätigkeit zum Erliegen gekommen. Die Unfallfolgen vom Dezember 2007 haben sich über das ganze Jahr 2008 hingezogen und meine Kräfte in meinem Hauptberuf gebunden. Jetzt ist die Situation etwas besser geworden und ich sehe mich wieder in der Lage, mehr Zeit in die Website zu investieren. Die hat das auch dringend nötig: Es gilt viele Entscheidungen aufzuarbeiten. Daneben möchte ich auch den Blog wieder beleben und laufend aktuelle Themen anreißen. Also, schauen Sie bei Gelegenheit vorbei!