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Entscheidungen zu allen Themen der Website

Zusammenfassungen: Österreich - Deutschland - International - Alle
Übersichtsliste: Österreich - Deutschland - International - Alle

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Gewerkschafts-E-Mail
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.12.2000, 6 Sa 562/99

» GG Art. 9
Nach der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kann auch das Versenden von Werbematerial per E-Mail für eine Gewerkschaft während der Arbeitszeit der umworbenen Mitarbeiter von dem nach der Rechtsprechung erweiterten Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG gedeckt und damit zulässig sein.

C***-Compass - Bearbeitung eines Datenbankprogrammes
OGH, Beschluss vom 28.11.2000, 4 Ob 273/00a

» UrhG § 76c
Der Kläger hat für die Beklagte ein Datenbankmodell für die Verwendung auf einer Website entwickelt, die die Beklagte selbst wesentlich abgeändert hat.

OGH: Hat der Kläger für die Beklagte eine Datenbank im Sinne des § 76c UrhG entwickelt, dann greift die Beklagte mit der Verwendung ihrer Datenbank bereits dann nicht mehr in Rechte des Klägers ein, wenn die ihr vorgenommenen Änderungen eine nach Art und Umfang wesentliche Investition erfordert haben (§ 76c Abs 2 UrhG).
  • OGH-Entscheidung
  • Achtung: Von der Meinung, dass der Schutz an einer Datenbank schon dann nicht mehr verletzt wird, wenn der Benutzer wesentliche Änderungen vorgenommen hat, ist der OGH in der Entscheidung baukompass.at abgegangen!

Werbeanruf im Auftrag eines Vertragspartners des Angerufenen
OGH, Urteil vom 24.10.2000, 4 Ob 251/00s

» TKG § 101
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt von den Beklagten die Unterlassung von Telefonwerbung. Er hatte ursprünglich ein Vertragsverhältnis mit einer D***-GmbH über einen Zugang zu Firmen- und Grundbuch. Diese Informierte ihre Kunden, dass dieser Zugang in Zukunft über die Erstbeklagte erfolgen werde und dass sich diese wegen der Details mit den Kunden in Verbindung setzen werde. Die Erstbeklagte beauftragte dann die d***GmbH, deren Angestellte die Zweitbeklagte war, mit der telefonischen Kontaktaufnahme.

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht bestätigte.

Der OGH gab der Revision keine Folge. Ein Anruf zu Werbezwecken liegt hier nicht vor. Die telefonische Kontaktaufnahme erfolgte (auch) namens und im Auftrag einer Vertragspartnerin des Angerufenen. Inhalt des Gespräches war eine Information über bevorstehende Änderungen des Vertragsverhältnisses. Eine gesetzliche Bestimmung, die der Vertragspartnerin verbietet, diese Information telefonisch durch Dritte zu übermitteln, besteht nicht.

Arbeitnehmerfoto im Internet
OGH, Urteil vom 05.10.2000, 8 Ob A 136/00h

» UrhG § 78
Die Klägerin stand bei der Beklagten in einem befristeten Dienstverhältnis und wehrte sich dagagen, dass ihr Foto auf die Firmenwebsite gestellt wurde, worüber die Parteien in Streit gerieten. Im Zuge dieses Streits beschimpfte die Klägerin den Beklagten, in der Folge beriet sich der Beklagte mit seinem Anwalt und entließ nach einigen Tagen die Klägerin.

Das Erstgericht wies die Klage wegen Verfristung der Entlassung ab, das Berufungsgericht bestätigte.

Der OGH gab der Revision keine Folge. Nur nebenbei ging es dabei noch um das Foto. Stellt ein Dienstgeber das Foto eines Arbeitnehmers ohne Rückfrage ins Internet und weigert er sich dieses zu entfernen, bildet dieses Verhalten einen Verstoß gegen den Bildnisschutz (§ 78 UrhG), der nicht mit der Treuepflicht des Dienstnehmers gerechtfertigt werden kann, da daraus eine Duldungspflicht des Arbeitnehmers nicht abgeleitet werden kann
  • OGH-Entscheidung
  • Anmerkung: Die Aussage des OGH zur Bildveröffentlichung erfolgte nur nebenbei und deckt sich auch nicht mit seiner sonstigen Rechtsprechung (zu 4 Ob), wonach bei der Abwägung des Für und Wider einer Bildnisveröffentlichung ein objektiver Maßstab anzulegen ist, es auf eine Zustimmung somit nicht ankommt.

Arbeitnehmerfoto im Internet
OGH, Urteil vom 05.10.2000, 8 Ob A 136/00h

» UrhG § 78
Die Klägerin stand bei der Beklagten in einem befristeten Dienstverhältnis und wehrte sich dagagen, dass ihr Foto auf die Firmenwebsite gestellt wurde, worüber die Parteien in Streit gerieten. Im Zuge dieses Streits beschimpfte die Klägerin den Beklagten, in der Folge beriet sich der Beklagte mit seinem Anwalt und entließ nach einigen Tagen die Klägerin.

Das Erstgericht wies die Klage wegen Verfristung der Entlassung ab, das Berufungsgericht bestätigte.

Der OGH gab der Revision keine Folge. Nur nebenbei ging es dabei noch um das Foto. Stellt ein Dienstgeber das Foto eines Arbeitnehmers ohne Rückfrage ins Internet und weigert er sich dieses zu entfernen, bildet dieses Verhalten einen Verstoß gegen den Bildnisschutz (§ 78 UrhG), der nicht mit der Treuepflicht des Dienstnehmers gerechtfertigt werden kann, da daraus eine Duldungspflicht des Arbeitnehmers nicht abgeleitet werden kann.
  • OGH-Entscheidung
  • Anmerkung: Die Aussage des OGH zur Bildveröffentlichung erfolgte nur nebenbei und deckt sich auch nicht mit seiner sonstigen Rechtsprechung (zu 4 Ob), wonach bei der Abwägung des Für und Wider einer Bildnisveröffentlichung ein objektiver Maßstab anzulegen ist, es auf eine Zustimmung somit nicht ankommt.

Schüssels Dornenkrone
OGH, Beschluss vom 03.10.2000, 4 Ob 224/00w

» UrhG § 54
Die Beklagte hat in der von ihr herausgegebenen Falter-Stadtzeitung Wien Titelseiten der Kronenzeitung wiedergegeben, was von letzterer bekämpft wird.

OGH: Die Regelung des Zitatrechts wird der Tatsache nicht gerecht, dass im Interesse der Meinungsfreiheit ein Bildzitat ebenso notwendig sein kann wie die Wiedergabe einzelner Teile eines Sprachwerks und ebenso der geistigen Auseinandersetzung dienen kann wie die Zitierung ganzer Bilder in wissenschaftlichen Werken.
Das Gesetz ist daher unvollständig, wenn es zwar die Wiedergabe einzelner Teile eines Sprachwerks im Interesse der Meinungsfreiheit und das Großzitat im Interesse der freien geistigen Auseinandersetzung in wissenschaftlichen Werken zulässt, nicht aber das Bildzitat als Großzitat im Interesse der Meinungsfreiheit und der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften, obwohl auch diese Auseinandersetzung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Die planwidrige Lücke ist durch analoge Anwendung des § 54 Abs 1 Z 3a UrhG zu schließen, weil es auch bei Beiträgen in Zeitungen und Zeitschriften im Interesse an freier geistiger Auseinandersetzung notwendig sein kann, die vom Autor vertretene Auffassung durch die Zitierung vor allem von Lichtbildwerken und Lichtbildern zu belegen. Die Zitierung ganzer Bilder ist im Interesse der geistigen Auseinandersetzung demnach zulässig, wenn sie durch den Zitatzweck geboten ist und der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks (Lichtbilds) nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird.

Haftung des Suchmaschinenbetreibers
LG München, Urteil vom 20.09.2000, 7 HK O 12081/00

» MarkenG § 14
Wenn eine Internet-Suchmaschine bei der Reihung eine geschützte Marke enthält, besteht kein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenbetreiber ; eine vorherige Prüfungspflicht bei der Aufnahme des Eintrags besteht bestenfalls bei offenkundigen kennzeichenrechtlichen Verletzungshandlungen.

FTP-Explorer
LG Braunschweig, Urteil vom 06.09.2000, 9 O 188/00

» MarkenG § 14
Auch eine Fachhochschule nimmt beim Setzen eines Hyperlinks auf den "FTP-Explorer" (Download) dadurch am Wettbewerb teil, dass sie fremden Wettbewerb - den der FTPX-Corporation (Vertreiber) - fördert; zwischen "FTP-Explorer" und "Explorer" besteht Verwechselungsgefahr.

Newsletter per E-Mail - Beweislast für Abo
LG Berlin, Urteil vom 10.08.2000, 16 O 421/00

» BGB § 823, § 1004
Der Empfänger eines E-Mail-Newsletters mit Werbeinhalt für ein Internet-Gewinnspiel hat einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Die Beweislast dafür, dass der E-Mail-Empfänger sich in die Newsletter-Liste eingetragen hat, trägt der Veranstalter des Newsletters.

Raymond Manzarek
OGH, Beschluss vom 04.07.2000, 4 Ob 173/00w

» UrhG § 81
» VO (EG) 3295/94
Die Klägerin ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft. Die Beklagte wurde als Spedition von einem ausländischen Untenehmen mit der Verzollung von raubkopierten CD's zwecks Durchfuhr beauftragt. Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen Beihilfe zur Verbreitung in Anspruch.

Das Erstgericht wies die EV ab, das Rekursgericht bestätigte dies.

Der OGH gab dem Revisionsrekurs nicht Folge. Aus Art 2 der Verordnung kann kein Unterlassungsanspruch abgeleitet werden. Die nach Art 8 und 11 der Verordnung von den Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen sind, soweit Urheberrechtsverletzungen vorliegen, im Urheberrechtsgesetz (§§ 81ff) normiert. Wer nicht tatbestandsmäßig handelt, sondern nur einen sonstigen Tatbeitrag leistet, haftet nur dann, wenn er den Täter bewusst fördert.

lastminute.com
LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2000, 416 O 91/00

» UWG § 1
Die Verwendung der Domain "lastminute.de" stellt sich nicht als wettbewerbswidrige Behinderung (Abfangen von Kunden) der Klägerin und weiterer Mitbewerber bei Last Minute-Reisen dar. Sie führt nicht zu einer unzulässigen Kanalisierung der Kundenströme, durch die die Chancengleichheit im Wettbewerb gestört würde.

E-Mail-Werbung
LG Kiel, Urteil vom 20.06.2000, 8 S 263/99

» BGB § 823, § 1004
Dem Empfänger ungeforderter E-Mail-Werbung steht kein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Versender zu - allerdings nur, weil im gegenständlichen Fall die Mail über reine Werbung hinausgehend auch ein konkretes Angebot enthielt und das UWG mangels Wettbewerb nicht anwendbar war.

wdr.org
LG Köln, Urteil vom 23.05.2000, 33 O 216/00

» MarkenG § 14
wdr.org ist der Marke WDR ähnlich; Zusatz ".org" als Angabe der Top-Level-Domain nicht geeignet, die Identität bzw. Ähnlichkeit auszuschließen.

Online-Zeitung als neue Nutzungsart
OLG Hamburg, Urteil vom 22.05.2000, 3 U 269/98

» UrhG § 31
Internet-Ausgabe einer Zeitung stellt eine im Vergleich zur Printversion neue Nutzungsart dar mit erheblich eigenständigem Verwertungspotential gegenüber der vertraglich geregelten Verwendung des Nachrichtenmaterials in Papierform; das spätere Hinzutreten der Nutzungsform Internet-Zeitung ist für sich genommen nicht geeignet, den Vertragszweck nachträglich zu verändern.

Missbräuchliche Mehrfachverfolgung
BGH, Urteil vom 06.04.2000, I ZR 75/98

» UWG § 13
Eine Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes ist missbräuchlich, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen der Unterlassungsgläubiger beruht, und wenn die Vervielfältigung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat.

Elektronischer Pressespiegel
OLG Hamburg, Urteil vom 06.04.2000, 3 U 211/99

» UrhG § 49
Durch die Verwendung von elektronischen Pressespiegeln auf der Grundlage der mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossenen Verträge verletzt der Nutzer der Pressespiegel Urheberrechte; die Ausnahmevorschrift des § 49 Abs. 1 UrhG, die die Verbreitung von Presseartikeln unabhängig von der Erlaubnis des Urhebers gestattet, umfasst elektronische Pressespiegel nicht. Dies folgt aus dem Ausnahmecharakter der Vorschrift, die als Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums eng auszulegen und einer analogen Anwendung nicht zugänglich ist, da das Verständnis der Norm sich an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestandes zu orientieren hat.

midi-files
LG München, Urteil vom 30.03.2000, 7 O 3625/98

» UrhG §§ 4, 15, 16, 17, 87b
» TDG § 5
MIDI-Files sind weder Datenbanken noch Datenbankwerke und unterliegen deshalb nicht dem Schutz der §§ 4, 87 b UrhG. Zwar ist die Werknutzung durch Übertragung auf Abruf keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG, jedoch ist ein entsprechendes unbenanntes Verwertungsrecht anzunehmen. Das Bereithalten von 800 fremden Musikstücken im MIDI-File-Format auf dem Server eines Providers (Musikforum von AOL) stellt eine unerlaubte Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG dar. Da die Beklagte Kenntnis von den Dateien hatte und das Bereithalten mit zumutbarem Aufwand zu verhindern gewesen wäre, kann sie sich nicht mit Erfolg auf § 5 Abs. 2 TDG berufen. Die Kenntnis des Diensteanbieters nach § 5 Abs. 2 TDG muß sich entgegen der amtlichen Begründung nur auf die Inhalte, nicht auch auf die Rechtswidrigkeit erstrecken; dabei muss er sich die Kenntnis der sog. "Scouts", die er zur Kontrolle der Inhalte einsetzt, zurechnen lassen.

Hausbesorgerdaten im Internet
OLG Innsbruck, Urteil vom 28.03.2000, 1 R 30/00x

» ABGB § 43
» ABGB § 16
» DSG § 17
Mit der Veröffentlichung von Daten einer Hausbesorgerin durch den Angestellten einer Wohnungsgesellschaft auf der Homepage der Gesellschaft sollte der Kontakt zu dieser Person leichter hergestellt werden können. Die klagende Hausbesorgerin, die damit - auch aus privaten Gründen - nicht einverstanden war, stützte den Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung ihrer Daten - mit Erfolg - sowohl auf das Datenschutzgesetz 1978 als auch den Persönlichkeitsschutz nach § 43 ABGB. Obwohl seit 1. 1.2000 das DSG 2000 gilt, ist die Entscheidung im Hinblick auf die Abwägung der gegensätzlichen Interessen trotzdem auch weiter relevant. Verletzung des durch § 16 ABGB gewährleisteten Persönlichkeitsrechtes auf Anonymitätsschutz.

Katalog und Folder
OGH, Beschluss vom 21.03.2000, 4 Ob 77/00b

» UrhG § 24
Es wurden Bilder für eine Website verwendet, für welche lediglich eine Werknutzungsberechtigung „für Katalog und Folder“ übertragen wurde. Der Grundsatz ist, dass das Urheberrecht so weit wie möglich beim Urheber verbleibt und die Werknutzungsberechtigung nur „für den praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung“ übertragen wird. Es liegt daher eine eigene Nutzungsart vor, die separat abzugelten ist.

Gewerbliche Nutzung einer privaten Homepage durch Werbe-Banner
LG Hamburg, Beschluss vom 01.03.2000, 315 O 219/99

» MarkenG § 14
Eine fremde Marke - hier "Lucky Strike" - darf als Domain-Name einer privaten Homepage (luckystrike.de) genutzt werden. Enthält die Seite aber auch Banner-Werbung, liegt bereits Handeln im geschäftlichen Verkehr vor (ähnlich dem Anbringen von Werbung auf Hauswand oder PKW) und die Verwendung der Marke wird unzulässig.

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