Version 2.0 (letzte Änderung 3.10.2004)
Sie befinden sich hier: Teil Recht - Kapitel Linkrecht - Unterkapitel: Tour de Link
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Tour de Link
- 2.1 Was ist ein Link und wozu dient er?
- 2.2 Der Vorteil des Links
- 2.3 Aussehen und Funktion
- 2.4 Die Technik hinter dem Link
3.) Einteilung nach dem Aussehen des Links
4.) Einteilung nach der Art des Ziels
- 4.1 Textmarke
- 4.2 Seite im eigenen Web
- 4.3 Andere Homepage
- 4.4 Andere Seite in einem fremden Web
- 4.5 Einzelner Frame
- 4.6 Seite mit Zugangsbeschränkung
- 4.7 PDF-Datei
- 4.8 Download
- 4.9 Sound oder Video
6.) Einteilung nach der Darstellung des Inhalts
- 7.1 Wesen des Links
- 7.2 Link und Urheberrecht
- 7.2.1 Digitale Kopien im Internet
- 7.2.2 Konkludente Zustimmung zum Linken?
- 7.2.3 Der Link als Beihilfe zur urheberrechtlichen Vervielfältigung?
- 7.2.4 Der Link als sonstige urheberrechtliche Verwertungshandlung?
- 7.2.5 Der Link als öffentliche Zugänglichmachung?
- 7.2.6 Der Link als urheberrechtliche Bearbeitung?
- 7.3 Link und Wettbewerbsrecht
- 7.3.1 Die §§ 1 und 2 UWG
- 7.3.2 Der Fall "vol.at" zwischen Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
- 7.4 Ausgewählte Streitfälle
- 7.4.1 Framing, Inline-Linking
- 7.4.2 Link auf Frames
- 7.4.3 Deep Link
- 7.4.4 Untersagung von Links
- 7.4.5 Pressespiegel
- 7.5 Wie linkt man richtig?
- 7.6 Verantwortlichkeit für den Inhalt der gelinkten Seiten
- 7.6.1 Der Fall jobmonitor
- 7.6.2 Kritik
- 7.6.3 Haftung nach dem ECG