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Das Recht im Internet

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Ein spezielles Internetrecht gibt es nicht. Regelungen, die das Internet betreffen, finden sich in verschiedensten nationalen und internationalen Normen. Allerdings treten bei der Rechtsdurchsetzung spezifische Probleme auf. Einerseits stellt sich die Frage, welche Rechtsordnung im fast immer grenzübergreifenden Verkehr anzuwenden ist, andererseits, welches Gericht oder welche Behörde dafür zuständig ist. Außerdem ergeben sich noch neue Rechtsprobleme bei der Erfassung der neuartigen Sachverhalte.

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Der nationale, aber auch der europäische Gesetzgeber stößt bei der Regelung der neuen Probleme schnell an seine Grenzen. Das Internet erweist sich als sehr flexibel. Wird in einem Land zu stark reguliert, weichen die Anbieter in liberalere Nachbarländer aus. Kein Land kann es sich aber leisten, die Hochtechnologie zu vertreiben. Im Spannungsfeld zwischen Gesetzespositivismus und Rechtsliberalismus entstanden auf europäischer Ebene in den letzten Jahren viele Richtlinien, die mühsam in das nationale Recht integriert werden mussten.

Auch wenn aber einmal eine Materie gesetzlich geregelt ist, dauert es noch lange, bis - wie die Juristen sagen - man von einer gefestigten Rechtslage ausgehen kann. Erst nach einer gewissen Anzahl von höchstgerichtlichen Entscheidungen lässt sich mit ausreichender Sicherheit vorhersagen, wie eine gesetzliche Bestimmung im rechtlichen Umfeld anzuwenden ist. Rechtssicherheit ist aber für die Praxis unverzichtbar, können sich doch gerade die in der Internetbranche vorherrschenden jungen und kleinen Betriebe nicht auf teure Prozesse mit ungewissem Ausgang einlassen.

Andererseits tummeln sich gerade in diesem rechtlichen Milieu jede Menge rechtlicher Abenteurer, die diese Unsicherheit für sich auszunutzen wissen. Die diversen Abmahnwellen geben ein beredtes Zeugnis davon.

Nicht nur die Gerichte, sondern alle Rechtsberufe tun daher gut daran, sich intensiv mit den neuen Sachverhalten zu beschäftigen.

Auf den folgenden Seiten (Kapitel in der Navigationsleiste oben) finden Sie eine kurze Darstellung der Problematik und der gesetzlichen Grundlagen und eine Sammlung von juristischen Aufsätzen und bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen. Dabei handelt es sich auch um solche deutscher Gerichte, weil in Österreich zum Teil erst wenige Entscheidungen veröffentlicht worden sind. Die Rechtslage ist aber so ähnlich, dass die Entscheidungen durchwegs auf Österreich übertragbar oder zumindest zur Auslegung heranziehbar sind; dies insbesondere dann, wenn sie auf dieselbe europarechtliche Grundlage zurückgehen.

Zu weiterführenden Informationen gelangen Sie über die Literatur- und Linklisten in den einzelnen Kapiteln und über die Linkseite Internet&Recht.

Besuchen Sie auch das Diskussionsforum zu diesem Themenkreis; Sie finden dort viele Antworten auf konkrete Fragen.

Für Hinweise auf Entscheidungen bin ich dankbar.

Franz Schmidbauer

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