Internet & Recht |
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Zuständigkeit, internationales Privatrecht (IPR) und Zivilprozessrecht
Zuständigkeit | Die Zuständigkeit für das Gerichtsverfahren und die Zwangsvollstreckung, EuGVVO, Literatur | |
Entscheidungen | zur Zuständigkeit | |
Internationales Privatrecht | Das anzuwendende Recht (Internationales Privatrecht -IPR), UN-Kaufrecht, EVÜ, IPRG, ECG, Literatur | |
Entscheidungen | zum IPR | |
Prozessrecht | Zivilverfahren, Zivilprozessrecht samt Entscheidungen |
Bei Geschäften im Internet werden häufig zwei Dinge nicht bedacht:
- Wo komme ich im Falle des Falles zu meinem Recht?
- Welches Recht ist auf ein Geschäft überhaupt anwendbar?
Diese zwei Fragen sind getrennt zu beurteilen. Es ist möglich, dass zwar ein österreichisches Gericht zuständig, aber ausländisches Recht anzuwenden ist, es kann aber sein, dass ein Gericht im Ausland zuständig ist und österreichisches oder ausländisches Recht anzuwenden ist. So mancher Streit ließe sich vielleicht vermeiden und mancher Streit ließe sich auch erst erfolgreich führen, wenn diese Punkte im vorhinein beachtet würden, vor allem auch deswegen, weil teilweise sowohl eine Zuständigkeitsvereinbarung als auch eine Rechtswahl möglich ist.
Bei allem Enthusiasmus, der meist am Beginn einer Geschäftsbeziehung steht, sollte der Sicherheitsaspekt nicht ganz außer Acht gelassen werden. Die Überlegungen sollten daher hinten beginnen:
- Wo komme ich am besten zu meinem Geld, wo gibt es exekutierbares Vermögen meines Geschäftspartners?
- Wo komme ich am besten zu einem Exekutionstitel, vor den Gerichten welchen Staates will ich prozessieren? Ist eine Zuständigkeitsvereinbarung möglich und welche ist für mich am günstigsten?
- Ist eine Rechtswahl möglich und welches Recht ist für mein Vorhaben am günstigsten?
Die folgende Übersicht gibt nur die Grundzüge der rechtlichen Lage wieder. Aufgrund der häufigen Änderungen, vielfachen Überlagerungen und der vielen Ausnahmebestimmungen ist es unmöglich, in kurzer verständlicher Form alle Varianten anzuführen. Wenden Sie sich daher unbedingt an Ihren Rechtsbeistand, wenn Sie internationale Geschäfte planen.