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Zivilprozessrecht
letzte Änderung 17.9.2007
Entscheidungen Deutschland
IP-Adresse überführt Spammer: LG Hannover, Urteil vom 11.5.2006, 21 O 153/04
Heise-Mitarbeiter erhielten Spam-Mails für das Angebot der Beklagten, die aber den Versand leugnete. Allerdings erfolgte eine Antwort auf eine Anfrage unter derselben IP-Adresse. Nach einem Sachverständigengutachten stellte das Gericht fest, dass auch die Spam-Mail von der Beklagten kam und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Die IP-Adresse des Absenders im Header der E-Mail sei im Unterschied zu den anderen Angaben nicht manipulierbar.
Recherche des Richters im Internet: AG Siegen, Urteil vom 3.3.2006, 3 Ca 1722/05
ZPO § 42
Die Recherche des Richters in einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle zur Unterrichtung über offenkundige Tatsachen stellt keinen Grund für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit dar. Als allgemein zugängliche und zuverlässige Quelle kommen auch Datenbanken im Internet in Betracht. Eine Befangenheit des Richters, der eine bestimmte Tatsache als offenkundige in den Prozess einführt, scheidet aus, wenn er vertretbarerweise annimmt, dass die von ihm offengelegte Quelle tatsächlich die Kriterien erfüllt, die für eine Anwendung des § 291 ZPO notwendig sind.
Wiedereinsetzung bei Computerabsturz: OLG Celle, Beschluss vom 30.6.2003, 14 U 49/03
Der kurz vor Ablauf einer Schriftsatzfrist eintretende Computerausfall durch Computerabsturz und das dadurch bedingte Verschwinden der Textdatei mit dem Schriftsatzentwurf kann zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand berechtigen.
Willenserklärung durch "Auto-Reply": LG Köln, Urteil vom 16.4.2003, 9 S 289/02
Eine mittels automatischer Antwortfunktion ("Auto-Reply") erstellte Auftragsbestätigung über im Internet angebotene Waren ist eine vollwertige Willenserklärung des Anbieters. Ob durch sie der Vertrag zustandekommt, hängt von der Auslegung ihres Inhalts ab. Lautet die Erklärung dahin, der Auftrag werde umgehend bearbeitet, so liegt darin eine rechtsverbindliche Annahmeerklärung. Anfechtung wegen Preisirrtum im Angebot nicht möglich.
Logfiles und Anscheinsbeweis: OLG Düsseldorf, Urteil
vom 26.2.2003,
18 U 192/02
Die Klägerin klagt Entgelt für Server-Housing (Traffic-Gebühr) ein; als
Beweis wurden die Logfiles des Zugangproviders angeboten. Die Beklagte
bestreitet das Datenvolumen.
OLG: Ein Web-Hosting-Vertrag, der dazu verpflichtet, auf einem dem Auftraggeber
gehörenden Server Speicherplatz und einen 24-stündigen Zugang zum Internet zur
Verfügung zu stellen und bei dem das Vertragsverhältnis so ausgestaltet ist,
dass die Administration des Servers allein in den Verantwortungsbereich des
Auftragnehmers fällt, ist als Werkvertrag zu qualifizieren, da der Auftragnehmer
den Erfolg schuldet, dass der Server und die Internetpräsenz rund um die Uhr
gewährleistet ist. Die Grundsätze über den Anscheinsbeweis der Rechtsprechung
für die Abrechnung im Bereich der Festnetztelephonie können nicht unbesehen auf
die Abrechnung zwischen dem den Web-Hosting betreibenden Presence-Provider und
seinem Kunden übertragen werden. Es kann nicht ohne weiteres angenommen werden,
dass die vom Auftraggeber behauptete Mess- und Auswertungsmethode bezüglich der
Aufzeichnung der Logfiles fehlerfrei arbeitet und sichergestellt ist, dass nur
der Datenverkehr zugerechnet wird, der tatsächlich den vom Auftragnehmer zu
administrierenden Server betrifft.
Informationen aus dem Internet bei Gerichtsentscheidungen
Das Internet dient fortschrittlichen Richtern mittlerweile nicht nur bei der
Recherche nach aktuellen Gerichtsentscheidungen, sondern auch bei der
Urteilsfindung. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat es für zulässig erachtet,
wenn ein Gericht das Internet als allgemein zugängliche Quelle im
zivilprozessualen Sinne verwendet und auf Informationen aus dem Netz
zurückgreift.
Im konkreten Fall verschaffte sich das Gericht im Internet darüber Klarheit,
wer verantwortlicher Redakteur einer Zeitschrift ist und damit als
Verantwortlicher für eine presserechtliche Richtigstellung in Betracht kommt.
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.01.1999, 22 W 58/98, ZAP EN-Nr. 796/99
Eingaben per Computerfax
- BGH, Beschluss vom
28.8.2003, I ZB 1/03
Eine per Computerfax im Markenbeschwerdeverfahren ohne Unterschrift eingelegte Beschwerde genügt dem Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn sich aus dem Inhalt des Schriftstücks mit hinreichender Deutlichkeit ergibt, daß die Beschwerde mit Wissen und Wollen des Verfassers gefertigt und der zuständigen Behörde zugeleitet worden ist.
Entscheidung bei JurPC - BVerfG, Beschluss vom 4.7.2002, 2 BvR 2168/00
Geht ein nicht unterschriebener Einspruch per Computerfax bei Gericht ein, hat das Gericht zu prüfen, ob der darin erhobene Einspruch von dem Beschwerdeführer herrührt und dieser ihn mit Wissen und Wollen in Verkehr gebracht hat. Das Gericht hat sich dabei auch mit den Fragen auseinanderzusetzen, ob das Fax zunächst lediglich zur Fristwahrung eingereicht wurde und ob das Schreiben binnen kurzer Zeit noch einmal im Original unterschrieben bei Gericht eingegangen ist
Entscheidung bei JurPC - BGH, Beschluss vom
17.4.2002, 2 StR 63/02
Die Revision kann zulässig auch mittels eines Schriftsatzes eingelegt werden, der nur ein computergeschriebenes Diktatzeichen des Rechtsanwaltes trägt.
Entscheidung bei JurPC - Beschluss des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes
vom 05.04.2000, GmS-OGB 1/98;
Entscheidung bei JurPC
Anmerkungen zur Entscheidung
Vergleiche dazu den Beschluss des LG Berlin vom 5.5.2000, 18 O 205/00 bei JurPC
Bestätigungs-E-Mail: AG Ettlingen, Urteil vom 11.5.2002, 2 C 259/00
Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein wirksamer Kaufvertrag über eine Internet-Domain durch telefonische Absprache zustandegekommen ist, so bewirkt eine nach dem streitigen Telefonat unstreitig gesandte E-Mail, mit der die mündliche Zusage bestätigt wird, eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Bestätigenden.
Literatur
- Matthias Ebneter, Tücken der Beweisführung mittels E-Mail, Artikel bei weblaw.ch (kostenpflichtig)
- Alexander Putzer, Berechnung und Kontrolle von Anwaltskosten, 3/2007, Artikel auf Internet4jurists
- Gerhard Knerr, Die Namensnennung bei der Publikation gerichtlicher Entscheidungen, 1/2004, Artikel auf JurPC
- Martin Niklas, Schiedsverfahren via Internet, Juristische Möglichkeiten der Verfahrensabwicklung via Internet nach der ZPO, 12/2003, Artikel auf rechtsprobleme.at
- Dieter Hendel, Der moderne Zivilprozess zwischen Mensch und Maschine - elektronische Akte, summarisches Verfahren und langfristige Reform des Zivilprozesses, 9.4.2002, Artikel bei JurPC
- Thomas Deutsch, Die Beweiskraft elektronischer Dokumente, 28.9.2000, Artikel bei JurPC
- Susanne Wimmer-Leonhardt, Anmerkung zum Beschluss des Landgerichts
Berlin vom 5.5.2000 - 18 O 205/00, betreffend Gerichtseingaben per
Computer-Fax,
Artikel bei JurPC - Clemens Thiele, Deutsche Gerichte gestatten Eingaben per Computerfax, medien und recht 5/00, 281
- Courtroom 21, amerikanisches Projekt, Artikel bei JurPC
Links
- CTOSE Projekt der Europäischen Kommission zur Beweissicherung bei Computerdelikten