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Domain | Urh/MarkR | Wettbew. | E-Comm. | Signatur | Zahlung | Datenschutz | MedienR |
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Provider und andere Diensteanbieter
Internet-Service-Provider (ISP) sind Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz. Diensteanbieter sind natürliche oder juristische Personen oder sonstige Rechtssubjekte, die einen Dienst der Informationsgesellschaft (§ 3 Z 1) anbieten. Dazu gehören neben allen Arten von Providern und Suchmaschinenbetreibern auch Betreiber von Websites, Foren oder Archiven.
Dieses Kapitel befasst sich vor allem mit der Haftung der verschiedenen Diensteanbieter, aber auch mit der immer wichtiger werdenden Frage der Auskunftspflicht.
News
- Die Legende der Selbsregulierung, Telepolis-Artikel vom 26.5.2004