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Die internationalen Domains

Top Level Domains   -   .eu - Domain

letzte Änderung 10.11.2013

Die Top Level Domains

Die Top Level Domain (TLD) ist der letzte Teil einer Internetadresse, der rechts neben dem Punkt (Dot) steht. Man unterscheidet zwei große Gruppen: 

In der Vorregistrierungsphase ("Sunrise-Period") der .info-Domain kam es zu Unregelmäßigkeiten, als bereits in der Vorregistrierungsphase tausende Domains ohne Rücksicht auf bestehende Markenrechte registriert worden waren. In einem sogenannten "Challenge"-Verfahren erhielten daraufhin Interessenten, deren Domain bereits vorregistriert war, die Möglichkeit, diese Registrierung bis 26.12.2001 anzufechten.

Die .pro-Domain, die einem exklusiven Kundenkreis vorbehalten sein sollte, fand nach einem Jahr noch immer keine Interessenten: Heise-online, 14.2.2004; den anderen neuen Domains geht es nicht viel besser. Trotzdem sollen ab 2014 rund 1.200 new gTLDs kommen (s. Kapitel Begriff und Arten)

 

Die europäische Domain .eu

Nach langen Vorarbeiten ist am 30. April 2002 die Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe ".eu" im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden und damit gemäß Art. 9 der Verordnung in Kraft getreten (ABl. v. 30.04.2002 L 113/1.

Zielsetzung und Geltungsbereich ergeben sich aus Art. 1 der Verordnung: Mit ihr soll ".eu" als "länderspezifische Dömane oberster Stufe" (ccTLD) in der Gemeinschaft eingeführt werden. In ihr werden die diesbezüglichen Bedingungen einschließlich der Benennung eines Registers festgelegt und der allgemeine Regelungsrahmen für die Arbeit des Registers abgesteckt. Die Einführung der Top-Level-Domain der Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs dienen. Die Grundsätze der Nichteinmischung, Selbstverwaltung und Selbstregulierung, an denen sich die Verwaltung des Internet bislang orientiert hat, sollen so weit wie möglich beibehalten werden.

Das Register ist die Einrichtung, die mit der Organisation und Verwaltung der Top-Level-Domain ".eu" durch einen befristeten Vertrag mit der Kommission betraut wird. Die Gemeinschaft behält aber gemäß Art. 7 alle Rechte in Bezug auf dieTLD ".eu", insbesondere die Rechte des geistigen Eigentums und sonstigen Rechte an der für die Durchführung der Verordnung erforderlichen Registrierungsdatenbanken (d.h. insbesondere Rechte im Sinne der Datenbankrichtlinie) und das Recht ein anderes Register zu benennen. Das Register trägt über zugelassene Registrierungsstellen für die Top-Level-Domain ".eu" Domain-Names ein. Dabei darf das Register selbst nicht als Registrierstelle tätig werden. 

Zu den Aufgaben des Registers gehört die Wartung der Datenbanken und der damit verbundenen öffentlichen Abfragedienste, die sog. Who-is-Abfragen. Zu seinen Pflichten gehört nach Art. 4 Abs. 2 lit. d) der Verordnung unter anderem auch, eine Politik der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen auf Kostendeckungsbasis zu betreiben und ein Verfahren zur raschen Beilegung von Konflikten zwischen den Inhabern von Domänennamen in Bezug auf Namensrechte einschließlich Rechten des geistigen Eigentums sowie von Streitfällen aufgrund individueller Entscheidungen des Registers zu befolgen. Die einschlägigen Regeln müssen den Empfehlungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum Rechnung tragen.

Der von der Kommission zu verabschiedende Regelungsrahmen konkretisiert diese Pflicht: Er umfasst neben einer Politik der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten und dem Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums auch "Maßnahmen betreffend die spekulative und missbräuchliche Eintragung von Domänennamen". Um ein solches Domain-Grabbing zu verhindern, empfiehlt Erwägungsgrund 16, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Inhabern von Markenrechten eine besondere Vorabregistrierungsfrist einzuräumen ("sunrise period"). Gemäß Art. 5 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung eine begrenzte Liste allgemein anerkannter Namen in Bezug auf geographische und/oder geopolitische Begriffe sperren lassen, die deren politische odergebietskörperschaftliche Organisation betreffen.

Am 22.5.2003 wurde als Register das belgische Konsortium EURid bestellt. EURid ist eine non profit Organisation mit Hauptsitz in Brüssel, deren Gründungsmitglieder, DNS BE (.be), NIC IT (.it) und NIC SE (.se), sich  die dotEU-Verwaltung aufteilen.

Im Juni 2005 begann die Registrierung der Registrare; die Registrierung der Domain durch die Endkunden erfolgt ausschließlich über diese Registrare. Die Sunrise-Period (erster Teil der Vergabe) begann am 7.12.2005, wobei zunächst eine vorgestaffelte Registrierung für die Inhaber von Marken erfolgte, danach ab 7.2.2006 für die Inhaber von Namens- und Kennzeichenrechten und ab 7.4.2006 die allgemeine (Landrush-Period).

Die .eu-Domain hatte einen sehr erfolgreichen Start. Schon am ersten Tag wurden über eine Million Domains registriert.

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