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Entscheidungen Deutschland u.a. - 1996 - 2001 (zu Domainbezeichnungen)
"gus.de": OLG Köln, Urteil vom 21.12.2001, 6 U 104/01
Die Domain-Bezeichnung "www.gus.de" ist mit
der Marke "GUS" eines branchenidentischen Unternehmens verwechselbar.
Urteil bei JurPC
"guenter-jauch.de": OLG Köln, Urteil vom 27.11.2001, 15 U 108,
109/01.
Ein Gebrauchmachen von dem berühmten Namen "Günther Jauch" liegt nicht vor,
wenn im Rahmen eines sog. Domain-Checks, d.h. einer Recherche nach freien
Domainnamen, die Besucher der Website den Namen zunächst ohne Zutun des
Seitenanbieters in ein Fenster eingeben müssen und auf der Website ansonsten
kein Hinweis auf den berühmten Namen enthalten ist.
Urteil bei JurPC
"shell.de":
BGH, Urteil vom 22.11.2001, I ZR 138/99
Der deutsche Zweig des Ölkonzerns Shell hat die stärkeren Rechte an der
Domain "shell.de" gegenüber Dr. Andreas Shell, dem derzeitigen
Domaininhaber.
Amtliche Leitsätze:
- Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.
- Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.
- Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.
- Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.
- Dem Berechtigten steht gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domain-Namens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens zu.
- Artikel bei Heise
- Urteil bei bonnanwalt.de
- Urteil bei JurPC
- Markus Essl, Interessenabwägung durchbricht Prioritätsprinzip bei Domain-Streitigkeiten, Kommentar zu shell.de, ecolex 2002, 82
- Markus Hoffmann, Zum Domain-Übertragungsanspruch des Kennzeicheninhabers gegenüber einem Domaininhaber - Anmerkung zur BGH-Entscheidung "shell.de", 22.7.2002, Artikel bei JurPC
2. Instanz: OLG München vom 25.3.1999, CR 1999, 382.
Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Verkehrskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers (Darstellung Flick&Saß)
"rechtsanwaelte.de": Anerkenntnisurteil OLG München, 22.11.2001, 6
U 5611/00
Das Urteil des LG München wurde aufgehoben und der Feststellungsklage der
Kläger stattgegeben.
Urteil bei Graefe&Partner
Urteil LG München I vom 16.11.2000, 7 O 5570/00:
Mit den Suchgewohnheiten von Internetnutzern hatte sich die für Wettbewerbsverstöße zuständige 7 . Zivilkammer in einem Rechtsstreit zwischen zwei Anwaltskanzleien zu befassen. Die Kläger sind Inhaber der Domain "www.rechtsanwaelte.de"; die Beklagten sind der Meinung, dass die Verwendung dieser Domain im Internet zu Wettbewerbszwecken wettbewerbswidrig ist. Da die Kläger von den Beklagten vorgerichtlich zur Unterlassung aufgefordert worden waren, wollten sie mit der Klage feststellen lassen, dass den Beklagten keine Unterlassungsansprüche zustehen. Die Kammer sah aus eigener Sachkunde die Direkteingabe über naheliegende Domains, etwa Gattungsbezeichnungen, als verbreitete Suchgewohnheit an. Daraus ergebe sich, dass der Inhaber der Domain mit dem Branchenbegriff "Rechtsanwälte" dem Rechtsrat Suchenden einen denkbar einfachen Weg zu seiner Homepage ebnet, von dem sämtliche Mitbewerber ausgeschlossen sind. Dieses Verhalten ist wettbewerbswidrig und mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nicht vereinbar. Die Klage wurde abgewiesen.
Urteil bei Graefe & Partner
Urteil bei JurPC
"luzern.ch": Obergericht des Kantons Luzern, 13.11.2001
Die Verwendung des Domainnamens www.luzern.ch durch eine Drittperson
(Privatfirma Head Web GmbH) verstösst gegen das wettbewerbsrechtliche Gebot
des Handels nach Treu und Glauben.
Urteil bei JurPC (nicht rk)
"gointershop.de": LG München I, Urteil vom 9.11.2002, 3 HK O
2064/01
Die Reservierung einer Domain begründet die Vermutung einer Verletzung einer
gleich oder ähnlich klingenden Marke nur dann, wenn die Umstände für eine
kennzeichenmäßige Benutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr sprechen.
Der Anschein eines geschäftlichen Handelns reicht dabei nicht aus, da damit
der Schutzbereich des Markenrechts überschritten würde.
Urteil bei JurPC
"alte.de": LG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2001, 38 O 81/01
Die Domain "alte.de" für ein Seniorenforum verletzt keine Namensrechte einer
Fa. "Wilhelm Alte" aus der Branche des (industriellen) Ofenbaus. Die
Registrierung einer Vielzahl von Domains lässt nicht generell auf
wettbewerbsfeindliche Absichten schließen. Die mögliche Zahl von
Reservierungen ist weder gesetzlich noch nach den Bestimmungen der Denic
begrenzt. Viele Firmen "bevorraten" eine erhebliche Zahl von "Marken" auch
und gerade im Internet. Ob die Rechte Dritter hierdurch unzulässig
beeinträchtigt werden, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Urteil bei bonnanwalt.net (rk)
"steuererklaerung.de": OLG Nürnberg, 6.11.2001, 3 U 2393/01
Die Verwendung des Domain-Namens "steuererklaerung.de" für die Homepage eines
Lohnsteuerhilfevereins ist irreführend und verstößt damit gegen § 3 UWG, da der
Verkehr unter diesem Domain-Namen einen Anbieter erwartet, der umfassend
Steuererklärungen anfertigen darf, was für den Lohnsteuerhilfeverein gerade
nicht zutrifft.
Urteil bei JurPC
"oil-of-elf.de": Urteil des Kammergerichtes vom 23.10.2002, 5 U
101/01
Das Berufungsgericht hat der Berufung der Beklagten Folge gegeben und das
Urteil des LG Berlin abgeändert. Eine Umweltschutzorganisation, die unter
der Domain "oil-of-elf.de" über angebliche Umweltverschmutzungen seitens
eines Ölkonzerns berichtet, verletzt durch die Nutzung der Domain nicht das
Namensrecht (§ 12 BGB) des Ölkonzerns, da es an einer hinreichenden
Interessenverletzung und an einem unbefugten Namensgebracuh fehlt.
Urteil bei JurPC
1. Instanz: Urteil LG Berlin vom 6.3.2001, 16 O 33/01
Das Namensrecht eines Namensträgers wird auch dann verletzt, wenn lediglich ein prägender Namensteil unbefugt in einer Internet-Domain eines anderen verwendet wird. Der Betreiber einer Website darf sich zwar im Rahmen der Kommunikationsrechte des Art. 5 GG kritisch mit der Unternehmenspolitik und den Umweltstandards eines Unternehmens auseinandersetzen, aber nicht in das Namensrecht des § 12 BGB eingreifen.
Urteil bei JurPC
Beschluss vom 18.1.2001 bei JurPC
"maggi.com": Entscheidung der WIPO vom 12.10.2001, Case No.
2001-0916
Der Nestle-Konzern verlor gegen den in der Schweiz lebenden Inhaber der
Domain maggi.com Romeo Maggi. Das WIPO-Panel fuehlte sich von Nestle
getaeuscht; Nestle habe in boeswilliger Absicht das Verfahren angestrengt
und so versucht, die UDRP zu missbrauchen - als Domain Reverse Hijacking-
bzw. Missbrauchsversuch eingestuft.
Entscheidung der WIPO
"digamma-portal.de": LG Frankfurt, 10.10.2001, 3/8 O 86/01
Für die Beurteilung der Verwechselungsgefahr kommt es im Namens- und
Kennzeichenrecht auf das Zusammenspiel von Ähnlichkeit der Bezeichnungen,
Kennzeichnungskraft und Branchennähe der Verwender an. Wenn der
Domaininhaber die Domain nicht verwendet und damit überhaupt nicht im
geschäftlichen Verkehr auftritt, gibt es keine Verwechslungsgefahr.
Urteil bei JurPC
"champagner.de":
Urteil OLG München vom 20.9.2001, 29 U 5906/00
Domain widerspricht weder dem Wettbewerbsrecht noch dem Deutsch-Französischen
Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben.
Urteil bei JurPC
Der BGH hat mit Beschluss vom 13.06.2002 - I ZR 292/01 - die Revision nicht
zur Entscheidung angenommen, da die Sache zum einen keine grundsätzliche
Bedeutung habe, zum anderen die Revision keine Aussicht auf Erfolg gehabt
hätte.
"dino.de": OLG Karlsruhe 12.9.2001, 6 U 13/01
Die bloße Registrierung einer Marke als Domain ohne Bezug zu einem Produkt
oder Gewerbe zum alleinigen Zweck der Freihaltung der Domain für einen
Internetauftritt eines Kunden stellt noch keine kennzeichenrechtliche
Benutzung dar, da die Domain als solche nicht als verwechslungsfähiges
Produkt angesehen werden kann. Eine sittenwidrige Behinderung wäre nur dann
gegeben, wenn die Reservierung der Domain ausschließlich in der Absicht
erfolgt wäre, die Domain für einen Konkurrenten zu "sperren".
Urteil bei JurPC
"verteidigungsministerium.de":
Urteil LG Hannover vom 12.9.2001, 7 0 349/01
Das Landgericht Hannover hat im Streit um die Domain
verteidigungsministerium.de dem Anspruch der Bundesrepublik Deutschland
gegen M. Mueller stattgegeben. Danach wird Mueller zur Abgabe einer
Erklaerung auf Freigabe der strittigen Adresse gegenueber der DENIC e.G.
verpflichtet (Az. 7 0 349/01). Grundlage der Entscheidung ist das
Namensrecht aus § 12 BGB. Nach Ansicht des Gerichts besteht eine
Zugangsverwirrung, da sich hinter der Domain keine Angaben ueber
militaerische Aktivitaeten der BRD befinden, sondern ein Informationsportal
zum Thema erfolgreiche Wehrdienstverweigerung. Interessant daran ist, dass
die offizielle Bezeichnung der Behoerde gemaess Art. 65a Grundgesetz
"Bundesministerium fuer Verteidigung" lautet. Ganz offensichtlich wurde das
Namensrecht hier auf die umgangssprachliche Bezeichnung ausgedehnt (nicht
rk)
Artikel bei
Internetworld
Urteil bei JurPC
"frick.ch": Handelsgericht des Kantons Aargau vom 30.8.2001
Das Interesse der Klägerin, einer aargauischen Einwohnergemeinde, an der
alleinigen Führung des Domainnamens "frick.ch" überwiegt gegenüber dem
schwächeren, rein ökonomischen Interesse der Beklagten, die im Bereich
Marketingkommunikation tätig ist.
Urteil bei Weblaw
"rechtsanwalt.com": LG Mannheim, Urteil vom 24.8.2001, 7 O 189/01
Die Wiedergabe der Internet-Adresse "rechtsanwalt.com" auf der Homepage eines
Internet-Portalanbieters stellt kein Auftreten zur Kennzeichnung eines
Unternehmens dar. Ein genereller Löschungsanspruch analog § 8 Abs. 2 MarkenG
bezüglich Gattungsbegriffen in Domain-Namen besteht nicht.
Urteil bei JurPC
"strick.com": District Judge Bruce W. Kauffman, Eastern District
of Pennsylvania, Aug.2001
Strick Corp., eine Traktorenherstellerin mit der Marke "Strick" wollte die
Domain strick.com, die bereits von Strickland, eine Softwareentwickler
registriert worden war, nachdem strickland.com schon besetzt gewesen war.
Die Klage wurde abgewiesen, da die Parteien in verschiedenen Branchen tätig
sind, keine Verwechslungsgefahr und keine Irreführung besteht und der
Beklagte, dessen Spitzname "Strick" war, auch ein eigenes Interesse an der
Domain hatte.
Artikel bei law.com
"budenheim.de": LG Mainz, Urteil vom 9.8.2001, 1 O 488/00.
Der Gebrauch des Gemeindenamens "Budenheim" in einer Internet-Domain durch
eine Privatperson, die nicht Namensträger ist, verletzt das Namensrecht der
Gemeinde.
Urteil bei JurPC
"boos.de": OLG München, 11.7.2001, 27 U 922/00
Eine Stadt hat gegenüber einer natürlichen Person, die ihren Namen als Domain
registrieren lassen hat, keinen Unterlassungsanspruch, außer bei
überragender Verkehrsgeltung; Namensschutz nach § 12 BGB umfasst auch
Kurzform.
Urteil bei JurPC
1. Instanz: LG Augsburg vom 15.11.2000, 6 O 3536/00
Gemeinde Boos klagt die Firma Boos als Inhaberin der Domain "boos.de" auf Freilassung. Die Klage wurde abgewiesen. Recht einer kleinen Gemeinde geht nicht unbedingt dem Recht einer Person vor.
Urteil bei Netlaw
Anmerkungen von Tobias H. Strömer zur Entscheidung des LG Augsburg und zu anderen Fällen von Interessenkollisionen
"literaturen.de": LG Düsseldorf, Urteil vom 6.7.2001, 38 0 18/01
Wer eine Vielzahl von generischen Internet-Domains für sich in der
spekulativen Absicht registrieren lässt, sie später als Handelsware
gegenüber einem derzeit noch nicht bekannten Interessenten zu verwerten,
handelt wettbewerbsmäßig und im Sinne von § 826 BGB sittenwidrig und ist zur
Freigabe verpflichtet.
"veltins.com": OLG Hamm vom 19.6.2001, 4 U 32/01
Die Marke und das Firmenschlagwort "Veltins" der Brauerei genießt gegenüber
der für eine gleichnamige Firma im Textilbereich (allerdings mit
einem Doppelnamen, dessen zweiter Teil nach Ansicht des Gerichtes genauso
prägend war wie "veltins") registrierten Domain veltins.com Schutz nach dem
Markengesetz wegen Rufausbeutung und Verwässerungsgefahr.
Kennzeichenrechtliche Ansprüche nach dem Markengesetz gehen Namensschutz
nach § 12 BGB vor. Bereits die Registrierung der Domain kann Markenrechte
beeinträchtigen, da die Gefahr der Nutzung der Domain besteht. Um dem
begegnen zu koennen, muss der Kennzeichenschutz des Markeninhabers
schon im Vorfeld einsetzen.
Das zunächst angerufene Landgericht hatte einen Unterlassungs- und
Löschungsanspruch der Brauerei gegenüber dem Internetservice, der die Domain
veltins.com 1999 für
das Textilunternehmen registrierte und seither treuhänderisch verwaltete,
bejaht; gegenüber dem Textilunternehmen wurde die Klage abgewiesen,
weil dieses die Internetseite noch nicht nutzte. Das angerufene OLG
Hamm bestätigte das Urteil, wenn auch aus anderen Gruenden als das
Landgericht, das das Namensrecht herangezogen hatte.
Urteil bei JurPC
"info-duisburg.de": LG Duesseldorf vom 12.6.2001
Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt Duisburg keinen Anspruch auf
Unterlassung der Bezeichnung "info-duisburg" aufgrund ihres
Namensrechts (§ 12 Satz 2 BGB), da Orts- und Staedtenamen stets auch
geographische Angaben sind, die dazu dienen, ein bestimmtes
raeumliches Gebiet von anderen Flaechen zu unterscheiden. Bei
info-duisburg.de handelt es sich um eine beschreibende Angabe der
geographischen Lage, ohne dass damit die Stadt als oeffent-lich-rechtliches
Subjekt gemeint ist und als solches von Internetnutzern verstanden wird. Der
Bestandteil "info" wird allgemein als Abkuerzung fuer das Wort
Information verstanden. Der Gesamtbegriff "info-duisburg" laesst
Informationen ueber Duisburg erwarten.
"us-dental.de": OLG München, 25.5.2001, 29 U 2178/99
NJWE-WettbR 2000, 238
"haug.de": OLG Nürnberg, Urteil vom 5.6.2001, 3 U 817/01
Wird festgestellt, dass dem Benutzer der Domain "haug.de" ein vorrangiges
Recht an der Benutzung des Namens Haug nicht zusteht, verletzt der
Domain-Inhaber auch durch die Veranlassung eines Dispute-Eintrages bei der
DENIC e.G. das dem Berechtigten zustehende Namensrecht. Die
Interessenverletzung des Berechtigten liegt darin, dass durch die mit dem
Dispute-Eintrag der DENIC verbundene Verweigerung der Registrierung eines
neuen Berechtigten eine Veräußerung und sinnvolle Verwertbarkeit des
Domain-Namensrechtes unmöglich gemacht wird.
Urteil bei JurPC
"mitwohnzentrale.de":
BGH vom 17. 5 2001 - I ZR 216/99
Die lang erwartete Entscheidung des BGH zum Thema Gattungsnamen. Die
Verwendung eines beschreibenden Begriffes als Domain ist nicht generell
wettbewerbswidrig; unter bestimmten Umständen kann darin aber eine
irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen.
-
Dirk Polishuk, Gedanken zum Urteil des BGH vom 17.05.2001 - Az.: I ZR 216/99 - mitwohnzentrale.de; 28.1.2002, Artikel bei JurPC
"mitwohnzentrale.de": Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13. Juli 1999, 3 U 58/98 (CR 1999, 779).
Die Klägerin ist ein Verein, in dem sich über 40 sog. Mitwohnzentralen in verschiedenen Städten Deutschlands zusammengeschlossen haben, die Beklagte ist ein konkurrierender Verein, in dem sich über 25 andere Mitwohnzentralen unter einer anderen Bezeichnung in Deutschland organisiert hatten; Internet-Nutzer, die über die Branchenbezeichnung auf die Homepage der Beklagten gelangt sind, finden ein umfangreiches Angebot an Mitwohnzentralen in verschiedenen Städten vor, sodass der Interessent im Regelfall keine Veranlassung haben wird, seine Suche nach weiteren Anbietern fortzusetzen. Darin liegt unlauterer Wettbewerb in Form des Abfangens von Kunden. Die Verwendung von Gattungsnamen wie flug.de, reise.de oder buch.de als Domain-Adresse ohne unterscheidungskräftige Zusätze ist als wettbewerbswidrig § 1 UWG) untersagt; führt zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung der Kundenströme und Behinderung des Leistungswettbewerbes. Der Gattungsbegriff werde dadurch im Internet faktisch monopolisiert.
Pressebericht vom 4.12.1999
Darstellung Flick&Saß
Entscheidung bei Online-Recht
Urteil erster Instanz bei JurPC
"ambiente.de": BGH
vom 17. 5 2001 - I ZR 2516/99
Zur Prüfungspflicht der DENIC bei der Domainregistrierung.
"weltonline.de": OLG Frankfurt, 10.5.2001, 6 U 72/00, MMR 2001,
696 ff
Sittenwidrige Behinderung durch einen Inhaber tausender Domains, der
beabsichtigt, die Portalfunktion seiner u.a. aus fremden Kennzeichen
gebildeten Domains dazu zu benutzen, von den Kennzeicheninhabern ein Entgelt
zu verlangen, wenn diese eine eigene Webseite einrichten und eigene Angebote
unter ihren Kennzeichen ins Internet stellen wollen.
Urteil bei JurPC
"www.budweiser.com":
Urteil LG Köln vom 20.4.2001, 81 O 160/99
Eine weltweit abrufbare Internetseite, die sich erkennbar nicht an deutsche
Surfer richtet (Sprache, Flagge), verletzt kein deutsches Markenrecht.
Urteil bei Bonnanwalt.de
"autovermietung.com": OLG München, 19.4.2001, 29 U 5725/00
MMR 2001, 615 ff (=CR 2001, 463 ff)
LG München I, 28.9.2000, 4 HK 13251/00 (CR 2001, 194 ff)
"kueche.de": Urteil LG Darmstadt vom 17.4.2001, 16 O 501/00
Die Verwendung der lnternet-Domain www.kueche.de verstößt nicht gegen die
guten Sitten im Wettbewerb. Es wird nicht verkannt, dass es sich um einen
höchst attraktiven, weil naheliegenden generischen Begriff handelt, der
geeignet ist, den Beklagten einen Wettbewerbsvorsprung vor anderen
Küchenfachhändlern zu verschaffen. Dieser Umstand reicht indessen nicht aus,
um dem Handeln der Beklagten in dem vom Konkurrenzkampf geprägten Wettbewerb
das Merkmal der Unlauterkeit zu geben.
Urteil bei Normative Zusammenhänge
"friedrich gegen fridrich":
Landgericht Düsseldorf vom 4.4.2001, 2 a 0 437/00
Der Jura-Student Dirk Friedrich hat die Domain "friedrich.de" erfolgreich
von dem Juwelier J.B. Fridrich GmbH & Co. KG eingeklagt. Der Juwelier hatte
neben der Domain "fridrich.de" auch die Domain friedrich.de besetzt, um auch
bei Falschschreibung seines Namens aufgrund dessen ungewöhnlicher
Schreibweise erreichbar zu sein; der Klage wurde stattgegeben.
Urteil bei Netlaw
"anwalt-hannover.de": OLG Celle, 29.3.2001, 13 U 309/00
NJW 2001, 2100
"schuhmarkt.de": Urteil LG Hamburg, 22.3.2001, 315 O 856/00
Behinderung eines Herausgebers einer Fachzeitschrift im Schuhmodenbereich durch
Reservierung der Domain zum ausschließlichen Zweck des Verkaufes der Domain
verstößt gegen § 1 UWG.
Urteil bei JurPC
"www.tacker-technik.de":
Urteil LG Köln vom 15.3.2001, 84 O 137/00
Die Domain "www.tacker-technik.de" für eine Website mit Informationen aus
der Befestigungstechnikbranche ist nicht sittenwidrig, obwohl der Begriff
"Tackertechnik" im Firmennamen des Klägers enthalten ist, da der Begriff
nicht unterscheidungskräftig ist.
Urteil bei Bonnanwalt.de
"saeugling.de": LG München I, Urteil vom 8.3.2001, 4 HK O 200/01
Eine Zuordnungsverwirrung durch den Gebrauch des Namens "saeugling" im
Rahmen einer Internet-Domain ist nicht gegeben, da der Begriff "Saeugling"
rein beschreibender Natur ist und im Zusammenhang mit den auf den Seiten
gebotenen Informationen für Kleinkinder nicht auf eine bestimmte natürliche
Person des Namens "Saeugling" hinweist.
Alleine durch die Tatsache, dass auf einer Homepage über einen Provider
Werbung geschaltet wird, die zur Reduzierung der Kosten für das Providing
führt, ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr noch nicht erwiesen.
Urteil bei JurPC
"praline-tv.de": Urteil OLG Frankfurt vom 8.3.2001, 6 U 31/00
Rechtsmissbrauch durch Registrieren einer Vielzahl von Domains, die aus den
Namen oder Titeln fremder Unternehmen gebildet sind, in der spekulativen
Absicht, die Namensträger zur Erteilung eines Auftrags oder zum Abkaufen der
Domains zu bewegen.
Urteil bei JurPC
"startup.de": OLG Hamburg, 15.2.2001, 3 U 97/00
WRP 2001, 717 ff (=MMR 2001, S.612)
"waldheim.de": Urteil LG Leipzig, 8.2.2001, 11 O 8573/00
Die Gemeinde Waldheim hat keinen Anspruch auf Untersagung des Gebrauchs der
Domain "waldheim.de" gegen ein privates Veranstaltungshaus gleichen Namens, das
die Domain zuerst hat registrieren lassen, da es insoweit beim Grundsatz der
Priorität der Registrierung bleibt und ein höher zu bewertendes Interesse der
Gemeinde am Gebrauch der Domain nicht gegeben ist.
Urteil bei JurPC
Übertragung der Domain auf den Provider: Urteil LG Coburg vom
7.2.2001, 22 O 9/01
Wenn der bisherige Provider eine Domain auf sich übertragen lässt und
fortan unter dieser Domain nur noch die Webseite des Providers
aufrufbar ist, wird das Namensrecht des bisherigen Domain-Inhabers nach § 12
BGB verletzt, auch wenn die DENIC dem Provider die Auskunft gab, die Domain
sei frei.
Urteil bei JurPC
"aoltrader.com": Entscheidung der WIPO vom 25.1.2001, Case No.
2000-1604
Klage von America Online gegen Frank Albanese trotz bekannter, aufrechter
Marke AOL abgewiesen. Der Beklagte hat die Domain nicht schlechtgläubig
für den Handel mit AOL-Aktien erworben und nutzt sie fair, indem er darauf
hinweist, dass die Site nichts mit AOL zu tun hat.
Entscheidung der WIPO
"brucespringsteen.com":
Entscheidung der WIPO vom 25.1.2001, Case No. 2000-1532
Bruce Springsteen verliert gegen Fanclub, da der Fanclub die Site nie
kommerziell genutzt habe und außerdem bislang keinen Verusch unternommen habe,
die potenziell wertvolle Domain zu veräußern.
Entscheidung der WIPO
"aolvacations.com": Entscheidung der WIPO vom 22.1.2001, Case No.
2000-1364
Klage von America Online gegen Transoceanic Travel trotz bekannter,
aufrechter Marke AOL abgewiesen. Die Beklagte leitete die Domain aus
"Alfonso (Inhaber von Transoceanic) Online ab und die WIPO erachtete dies als
ausreichendes eigenes Interesse, um die Domain aolvacations behalten zu dürfen.
Entscheidung der WIPO
"freelotto.de": Urteil LG Köln vom 18.01.2001, 84 O 66/00
Der (Mit-)Inhaber der Marke "Lotto" besitzt wegen Verwechslungsgefahr einen
markenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
und einen Löschunganspruch aus § 1004 BGB gegen den Inhaber der Domain
"freelotto.de".
Urteil bei Westphal&Heng
"goldline.com":
Entscheidung der WIPO vom 4.1.2001, Case No. 2000-1151
WIPO stellt "Reverse Domain Name Hijacking" fest. "Wissentliche
Mißachtung der legitimen Interessen von Del Mar Internet an goldline.com" und
"bösartiges und rücksichtsloses Verhalten" wirft die WIPO dem Kläger vor. Sie
behaupteten einfach, das alleinige Recht an der Domain goldline.com zu besitzen,
obwohl es in den USA mehr als 40 Markenzeichen mit der identischen Bezeichnung
goldline gebe.
Entscheidung der WIPO
"nominator.de":
Endurteil LG München vom 7.12.2000, 4 HKO 20974/2000.
Die Antragstellerin Endemol ist Produzentin der Fernsehserie "Big Brother".
Sie wollte eine Website für den Kandidaten Christian einrichten, und zwar
unter seinem Künstlernamen "Nominator". Der Antragsgegner ist Student und
hat im September 2000 die Domain "nominator.de" registrieren lassen und
betreibt ein Internetportal für die Nominierung versch. Produkte aus dem
Lifestyle-Bereich. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da die ASt weder in
eigenem Namen, noch für Christian entsprechende Rechte geltend gemacht
werden können. Zum Zeitpunkt der Domainregistrierung bestand keine
Verkehrsgeltung; der AG erlangte Kennzeichenschutz mit Ingebrauchnahme der
Domain.
Urteil bei ejura
"sauna.de": OLG Hamm, Urteil vom 2.11.2000, 4 U 95/00
Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG durch den Gebrauch der
Gattungsbezeichnung "Sauna" im Domain-Namen ist nicht gegeben, wenn durch den
Begriff das Leistungsangebot des Domain-Inhabers zutreffend beschrieben wird.
Bei einem Gattungsbegriff ohne weitere Zusätze erwartet der Internet-Nutzer eine
Präsentation aus diesem Bereich, nicht aber einen übergeordneten
Informationsdienst. Ein Kanalisierungseffekt ist nicht sittenwidrig gem. § 1
UWG, da der Vorteil aus der Priorität der Registrierung der Domain folgt. Dies
ist als wettbewerbskonform anzusehen, vergleichbar der Eröffnung eines ersten
Geschäfts einer Branche.
Urteil bei JurPC
"altavisga.com":
Entscheidung der WIPO vom 25.10.2000, Case No. 2000-1091
Ein Russe ließ verschieden Domains registrieren, die bekannten Markennamen
ähneln. Hier wurde bei der bekannten Suchmaschine Alavista das "t" durch ein "g"
ersetzt. Es liegt Verwechslungsfähigkeit und Schlechtgläubigkeit vor.
Entscheidung der WIPO
"marine.de":
Urteil LG Hamburg vom 13.10.2000, 416 O 129/00
Die Deutsche Marine besitzt gegen den Inhaber der Domain "marine.de"
keinen namensrechtlichen Übertragungsanspruch. Das Verlangen eines
finanziellen Ausgleichs für die Übertragung einer Domain kann dem
Domaininhaber im vorliegenden Fall nicht zum Vorwurf gemacht werden, es
handelt sich insofern nicht um einen Fall des "Domain-Grabbings".
Urteil bei Westphal&Heng
"teambus.de": OLG München, Urteil vom 12.10.2000, 29 U 3947/00
Zwischen einer Domain und einer Marke kann nur dann Verwechslungsgefahr
bestehen, wenn die Domain als Hinweis auf eine Ware bzw. Dienstleistung
verwendet wird, für welche auch die Marke Schutz entfaltet, d.h. nur
dann, wenn eine Benutzung im Bereich der Branchennähe erfolgt.
Urteil bei JurPC
"inmotion.de":
Urteil LG Frankfurt vom 11.10.2000, 3/11 O 144/00.
Die börsennotierte, seit 1998 eingetragene IN-motion AG, die seit 1999
Inhaberin der Marke "inmotion" unterliegt gegen den Verein 'Drogenberatung
eV Bielefeld, der seit Anfang 1998 ein Drogenprogramm unter dem Projektnamen
"INMOTION" betreibt.
Urteil
bei Jurawelt
"zwangsversteigerungen.de":
Urteil LG Köln vom 10.10.2000, 33 O 286/00
Die Verwendung von freihaltebedürftigen Gattungsbegriffen als Domain-Namen ist
wettbewerbswidrig; unterscheidungskräftiger Zusatz ist notwendig.
Urteil bei
JurPC
"stmoritz.com": Entscheidung der WIPO vom
17.8.2000, Case No. 2000-0617
Die Klage des Kur- und Verkehrsvereines St. Moritz gegen StMoritz.com mit Sitz
in Saudi-Arabien wird abgewiesen: Kein schlechter Glaube, weil die Beklagte die
Website tatsächlich im Rahmen eines Netzes von Websites über Länder und Städte
zu Informationen über St. Moritz verwendet.
Entscheidung der WIPO
"deutschland.de": Urteil LG Berlin vom
10.8.2000, 16 O 101/00.
Auch eine Gebietskörperschaft genießt Namensschutz nach § 12 BGB; ein
schutzwürdiges Vertrauen dahingehend, diese Domain behalten zu dürfen,
konnte die Beklagte nicht entwickeln.
Urteil bei
JurPC
"joop.de": LG Hamburg, Urteil vom 1.8.2000, 312 O 328/00
Der national und international bekannte Modedesigner Joop kann die Nutzung der
Domain "www.joop.de" gegenüber einem anderen Träger dieses Namens aus namens-
und markenrechtlichen Gründen untersagen, da insoweit das Recht an der
ungestörten Führung der durch § 12 BGB geschützten Bezeichnung "Joop" als
Bestandteil des Unternehmensnamens verletzt wird. Demgegenüber greift der
Einwand des Rechts der Gleichnamigen nicht durch, da dieses Recht besagt, dass
der jüngere Namensträger alles ihm Zumutbare tun muss, um Verwechselungen zu
vermeiden; insoweit wären vorliegend zum Ausschluss von Verwechselungen Zusätze
in der Domain geboten gewesen.
Urteil bei JurPC
"attmexico.com"
"att-latinamerica.com":
Entscheidung der WIPO vom 28.7.2000, Case No. 2000-0553
Die amerikanische Firma AT&T Corp. (mit der Marke AT&T) gewinnt gegen die
österreichische Firma WorldclassMedia.com; letztere war bei Registrierung und
Benutzung der Domains schlechtgläubig (Verkaufsabsicht).
Entscheidung der WIPO
"jt.com": Entscheidung der WIPO vom 24.7.2000, Case No. 2000-0492
Japan Tobacco Inc. (mit dem Logo "JT" und über 100 Markenregistrierungen
weltweit) gewinnt gegen Yoshiki Okada, der sich nicht auf den Streit eingelassen
hat.
Entscheidung der WIPO
"sting.com": Entscheidung der WIPO vom 20.7.2000, Case No.
2000-0596
Der Popstar Sting verliert den Prozess um die Domain sting.com, weil der
Besitzer die Domain nicht zum Geldverdienen und bereits vor 8 Jahren
registrieren ließ und sie auch verwendet hat und es sich beim Wort "sting"
(Stachel) um ein gebräuchliches englisches Wort handle.
Entscheidung der WIPO
Pseudonym als Domain: Urteil OLG Köln vom 6.7.2000, 18 U 34/00
Auch ein im Internet gebrauchtes Pseudonym, hier für eine E-Mail Adresse, kann
allgemeinem Namensschutz nach § 12 BGB unterliegen. Der Träger eines
identischen bürgerlichen Namens hat gegenüber dem Verwender des Pseudonyms
keine vorrangige Stellung zur Namensführung und kann sich lediglich gegen
persönlichkeitsrechliche Verletzungen des Namens zur Wehr setzen.
Siehe auch LG Köln vom 23.2.2000, 14 0 322/99 - Urteil bei
Gravenreuth
"lastminute.com": Urteil LG Hamburg vom 30. 06. 2000, 416 O 91/00
Es bestehe kein grundsätzliches Freihaltebedürfnis für beschreibende Domains;
gegenteiliges Ersturteil wie "mitwohnzentrale.de" (Darstellung
Flick&Saß)
Urteil bei JurPC
"scientologie.org": Entscheidung der WIPO vom 23.6.2000, Case No.
2000-0410
Der Münchner Verein "Freie Zone E.V. sicherte sich die Domain und gewann gegen
die Scientology-Kirche.
"alcon.de": Urteil OLG Frankfurt vom 4.5.2000, 6 U 81/99.
Beide Firmen führen den Namen "Alcon", die Klägerin schon länger, die Beklagte
hat die Domain; es besteht aber wegen Branchenverschiedenheit keine
Verwechslungsgefahr. Daher hat die Klägerin weder aus dem Marken- noch aus
dem Namensrecht einen Unterlassungsanspruch.
Urteil bei bonnanwalt.de
"berneroberland.ch":
Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes vom 2.5.2000, 4C.450/1999/rnd
Das Bundesgericht spricht hier erstmals auch hinsichtlich einer
geographisch-touristischen Region, nämlich "Berner Oberland" aus,
dass dieser Domainname im Internet für eine allgemeine touristische
Interessensvertretung der Region zugänglich sein muss.
Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes (Suchwort berneroberland
eingeben)
"weideglueck.de": Beschluss OLG Frankfurt vom 12.4.2000, 6 W
33/00.
Inhaberin der Marke "Weideglück" hat Unterlassungsanspruch wegen
schikanöser, sittenwidriger Behinderung nach §§ 826, 226 BGB gegen
denjenigen, der ohne nachvollziehbares eigenes Interesse eine gleichlautende
Domain registrieren ließ.
"luckau.de"- Verzicht auf Domain:
Urteil Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 12.4.2000, 1 U 25/99. Der
Domain-Name stellt ein namensähnliches Kennzeichen dar, dem über die bloße
Registrierung hinaus auch die Funktion einer Kenntlichmachung des hierunter
registrierten Internetteilnehmers zukommt. Für einen Verzicht bedarf es der
für Verpflichtungserklärungen einer Gemeinde nach der Gemeindeordnung
vorgesehene Schriftform.
Urteil bei JurPC
"luckystrike.de" Beschluss LG Hamburg vom 01.03.2000, 315 O 219/99
Auch private Nutzung einer Marke als Domain verletzt Markenrecht, wenn auf der
Website ein Werbebanner aufscheint, ganz gleich, ob zu Verdienstzwecken oder
nicht. Wenn etwa im Gegenzug für die Schaltung des Werbebanners
Gratis-Webspace geboten wird, liegt bereits "Handeln im geschäftlichen
Verkehr" vor (Darstellung
Flick&Saß)
"Pseudonym-Domain":
Urteil Landgericht Köln vom 23.2.2000, 14 O 322/99
Der Träger eines Familiennamens und Rechtsanwalt hat keine besseren Rechte an
einer Domain dieses Namens als derjenige, der die bereits seit einiger Zeit
unter dem Pseudonym gleichen Namens auftritt.
Urteil bei Netlaw
"Worldwrestlingfederation.com": Entscheidung der WIPO vom
14.1.2000, Case No. D99-0001
Ein Kalifornier hatte sich die Domain registrieren lassen und der WWF
[World Wrestling Federation] zum Kauf angeboten. Laut Entscheidung der
WIPO wurde die Domain zu Unrecht registriert -
Worldwrestlingfederation.com steht der Worldwrestlingfederation zu.
Entscheidung der WIPO
"vw.net":
US-Bundesgericht
Die US-Firma Virtual Works war Inhaberin der Domain VW.net. VW brachte
eine einstweilige Verfügung zur Erlangung dieser Domain ein. Ein
US-Bundesrichter meinte aber, ein Markeninhaber müsse nicht alle
Web-Adressen besitzen
Pressemeldung vom 4.12.1999
"fahrplan.de": LG Köln
Die deutsche Bahn unterlag gegenüber der Web-Service-Agentur Creaktiv;
Fahrplan sei nicht unbedingt ein Begriff, der mit der Bahn assoziiert
wird;
Pressemeldung vom 3.12.1999
"intershopping.com": Endurteil des Landgerichtes München vom 21.9.
1999 - Az: 9HK 0 12244/99; Zuständigkeit trotz Sitz der Beklagten in den
Niederlanden; Anwendung deutschen Rechts; Domain ist verwechslungsfähig mit
der Marke der Klägerin "Intershop".
Entscheidung bei Online-Recht
Urteil OLG München vom 20.1.2000, 29 U 5819/99: Der Berufung wurde keine
Folge gegeben.
Urteil bei JurPC
"photodose.de": Urteil LG Bremen vom 13.1.2000, 12 O 453/99
Serviceprovider haften für Markenrechtsverstöße ihrer Kunden, wenn der Kunde
nicht erreichbar ist.
Urteil bei Net&Law
Familienname: LG Paderborn vom 1.9.1999, MMR 2000, 40.
Das Namensrecht eines Unternehmens ohne überragende Verkehrsgelltung und
dasjenige einer Famile, für die ein entsprechender Domain-Name eingetragen
ist, stehen sich gleichrangig gegenüber. In diesem Fall gilt das
Prioritätsprinzip
Darstellung Flick&Saß
"rolls-royce.de":
Urteil des OLG München vom 12.8.1999, 6 U 4484/98
Die Beklagte hat eine Vielzahl von Domain-Namen, u.a. "kfz-boerse.de" und alle
in Deutschland bekannten Automarken, registrieren lassen und beabsichtigt
einen Internetführer herauszugeben, um auf diesen Begriff-Domains
kostenpflichtige Werbung zu schalten sowie den kostenlos dort aufgeführten
Firmen weitergehende kostenpflichtige Präsentationsmöglichkeiten, Kauf oder
die Miete ihrer Domains anzubieten. Verstoß gegen Namensrecht nach § 12 BGB
werde auch durch den Zusatz "boerse" nicht ausgeschlossen, da dieser nur
beschreibend sei.
Urteil bei
JurPC
Bindestrich in der Domain: Urteil LG Köln vom 10.6.1999, 31 O 55/99.
Die Verwendung eines Domainnamens, der sich nur durch einen Bindestrich von
einem geschützten Kennzeichen unterscheidet, begründet Verwechselungsgefahr;
es bietet sich an, eine Leerstelle innerhalb einer Firmenbezeichnung bei
Verwendung als Internet-Domain, die keine Leerstelle aufweisen darf, durch
einen Bindestrich zu füllen; bei Branchenidentität und nahezu identischer
Bezeichnung ist die Verwechselungsgefahr selbst dann gegeben, wenn man der
betroffenen Firma nur einen minimalen Schutzumfang zubilligen würde.
Urteil bei JurPC
Hingegen hielt das LG Koblenz (Beschluss vom 27.10.1999, 1 HO 125/99 -
"allesueberwein.de") den Bindestrich für unterscheidungskräftig und ließ die
unterschiedliche Schreibweise zu.
Urteil bei JurPC
"badwildbach.com":
OLG Karlsruhe 9.6.1999 - 6 U 62/99
Domain muss wegen Verletzung des Namensrechtes der klagenden Stadt
herausgegeben werden.
Entscheidung bei Akademie.de
"buecher.de - buecherde.com": OLG München vom 22.4.1999, CR 1999,
595.
An "freihaltebedürftigen" Begriffen können in der Second lebel domain
nur ausnahmsweise Namens und Markenrechte geltend gemacht werden. Daran
anschließend:
Urteil LG München I vom 30.6.1999, 7 HK O 5649/99 -
Urteil bei JurPC
Urteil OLG München vom 23.9.1999, 29 U 4357/99, MMR 2000, 100.
Die Verwendung der Top Level Domain "de" in einer Firma ist ungewöhnlich und
kann unter Umständen einer beschreibenden Angabe außerhalb des Internet
Kennzeichnungskraft verleihen. Wird der auf diese Weise
kennzeichnungskräftige Firmenbestandteil von einem Konkurrenten in einer
Second Level Domain übernommen, liegt darin eine Verletzung des
Firmenrechtes. Sie kann zugleich wettbewerbswidrig sein; buecherde.com ist
mit buecher.de verwechslungsfähig.
Urteil bei
JurPC
"stadtinfo.com":
Urteil Landgericht Braunschweig vom 24. Februar 1999 - 9 O 238/98.
Gesch. Wort/Bildmarke "Stadtinfo" geht vor Internetadresse stadtinfo.com,
wobei aber die Eintragungsfähigkeit der Marke nicht geprüft wurde.
Entscheidung bei Online-Recht
"Tippfehler und Trittbrettfahrer": Beschluss
Landgericht Düsseldorf vom 5. Januar 1999 - 34 O 2/99 -
klugsuchen.de gegen klug-suchen.de
Entscheidung bei Online-Recht
"herzogenrath.de":
OLG Köln, 18.12.1998, 13 W 48/98
Urteil bei Akdademie.de
"amtsgerichte.de": Beschluss Landgericht Köln vom 1. September 1998
- 31 O 714/98
Entscheidung bei Online-Recht
"warez.de" Landgericht Frankfurt, 26.8.1998, 2/6 O 438/98:
Eine Firma hatte die Marke warez beim Patentamt schützen lassen. Als sie
die Marke auch als Domain reservieren lassen wollte, stellte sie fest, dass
diese bereits vergeben war. Der Domaininhaber hatte die älteren Rechte und
muss die Domain auch dem Markeninhaber gegenüber nicht zurückgeben.
Entscheidung bei Online-Recht
"zwilling.de": OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.6.1998, 6 U 247/97
Der Marke "Zwilling" kommt wegen ihres festgestellten Bekanntheitsgrades eine
überragende Verkehrsgeltung zu, die eine Kennzeichnungs- und
Unterscheidungskraft der Marke und damit einen Unterlassungsanspruch gegen die
Verwendung gleicher oder ähnlicher Zeichen begründet. Durch die Verwendung des
mit der Marke nahezu identischen Domainnamens werden die mit der Marke
verbundenen Gütevorstellungen in unlauterer Weise ausgenutzt, um die
Aufmerksamkeit der Internet-Benutzer auf das eigene Angebot zu lenken.
Urteil bei JurPC
"emergency.de": Landgericht Hamburg vom 10. Juni 1998 - 315 O 107/98:
Die Firma Topware als Markeninhaberin des Spieles „Emergency" hatte den
Inhaber der Domain emergency.de, der Informationen zu medizinischen
Notfällen anbietet, abgemahnt. Klage wurde abgewiesen. Mit Gebrauch der
Domain werde ein Namensrecht gem. § 12 BGB erworben. Emergency.de war früher
dran; außerdem wurde die Verwechslungsfähigkeit verneint.
Entscheidung bei Online-Recht
"eltern.de":
LG Hamburg, 25.3.1998, 315 O 792/97
Die Registrierer der Internetadressen mussten diese an die Städte bzw. an
die Zeitschrift "Eltern" herausgeben.
Entscheidung bei Akademie.de
"krupp.de": Urteil des OLG Hamm vom 13. Januar 1998 - 4 U 135/97
OLG Hamm.
Auch Domain fällt unter Namensschutz des § 12 BGB; bei Namensgleichheit
entscheidet Verkehrsgeltung.
Entscheidung bei Online-Recht
Anmerkung von Torsten Bettinger
"freundin.de":
OLG München, 6 U 4798/97
Ein Privater, der sich die Domain früher zum Zweck eines
Partnervermittlungsdienstes reservieren ließ, musste sie an die
gleichlautende, allgemein bekannte Zeitschrift herausgeben
(Darstellung
Flick&Saß).
"honda.de":
LG Frankfurt, 2.4.1997, 2/6 O 194/97
Ein Geschäftsmann hatte sich 92 deutsche Domains mit klingendem Namen
gesichert und wollte diese gewinnbringend an die entsprechenden Firmen
verkaufen. Dieses Verhalten wurde als sittenwidrig eingestuft.
Entscheidung bei Akademie.de
"epson.de": LG Düsseldorf 4.4.1997, 34 O 191/96
Die Verwendung einer eingetragenen Marke als Teil einer Domain verstößt
gegen § 15 MarkenG und gegen das Namensrecht nach § 12 S. 2 BGB.
Entscheidung bei Akademie.de
"hauptbahnhof.de:
Nachdem die dt. Bahn in erster Instanz gewonnen hat, ist der Rechtsstreit
jetzt in 2. Instanz anhängig (Artikel);
problematisch an der Entscheidung ist der Widerspruch mit der
Entscheidung, dass Begriffe des täglichen Lebens nicht schutzfähig sind
(siehe unten "Mitwohnzentrale); siehe auch
bahnhof.de; hier hat die Bahn gewonnen.
"braunschweig.de": LG Braunschweig 28.1.1997, 9 O 450/96
Urteil bei Akademie.de
"heidelberg.de": LG Mannheim 8.3.1996, 7 O 60/96
Namensrecht der Stadt beeinträchtigt, während Beklagte keine eigenen Rechte am
Namen hat.
Entscheidung bei Akademie.de