Rechtsgrundlagen auf europäischer Ebene
Wegen der angesprochenen Haftungsproblematik war die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern
einer der wichtigsten Regelungsbereiche der E-Commerce-Richtlinie (EC-RL).
Vorher hat es in der Frage der Providerhaftung keine EU-weit einheitlichen Bestimmungen gegeben.
Sowohl die nationalen Rechtsvorschriften als auch die Entscheidungen zur Providerhaftung waren
äußerst unterschiedlich. Diese Rechtsunsicherheiten sollten durch die Richtlinie beseitigt werden.
Als Folge der Diskrepanzen in den nationalen Bestimmungen und der teilweise sehr weit gehenden
Gehilfenhaftung wurde auch befürchtet, dass sich Diensteanbieter die Staaten als Niederlassungsort
aussuchen könnten, in denen die mildesten Haftungsvorschriften bestehen. Im Fachjargon wird das auch
"forum hopping" genannt. Dem soll durch die Regelungen der Art. 12 bis 15 der E-Commerce-Richtlinie
(Haftungsbefreiungen) vorgebeugt werden.
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